Taggen auf grund eines städtischen Amtsblattes als Quelle okay?

Hallo,
ist es okay aufgrund von Angaben in einem städtischem Amtsblatt zu taggen? In diesem Fall wird eine HN-Änderung bzw Neuzuteilung veröffentlicht. Es kommt aber auch vor, dass z.B. neue Straßennamen in noch in Bau befindlichen Straßen veröffentlicht werden. Ist es okay, auf dieser Grundlage die Daten in osm anzupassen obwohl das “vor Ort” sicher noch nicht erkennbar ist oder verstösst das gegen irgendwelches Recht?

Amtliche Bekanntmachungen sind gemeinfrei. Auch wenn die Straßenschilder noch fehlen, ist ein Eintrag sinnvoll. Bei der Umbenennung von Straßen sollte beachtet werden, wann diese in Kraft tritt. Den alten Namen nicht überschreiben, sondern in old_name dokumentieren.

Ja, bei dem Amtsblatt, genau wie Gesetze, Verordnungen etc; handelt es sich im Urheberrecht um ein “Amtliches Werk”, welches dadurch keinen Urheberschutz unterliegt. Somit kannst du solche Daten auch grundlegend fürs Mapping nutzen.

Bei solchen Änderungen sollte man aber immer vorsichtig sein. V.a. Bei Hausnummeränderungen kann es ja etwas ändern, bis man das wirklich vor Ort sieht…
Bei z.B. neugebauten und so neubenannten Straßen sollte das mMn aber keine Probleme bereiten.

Danke.

Im Grunde habt ihr recht, aber Vorsicht ist dann geboten, wenn eine amtliche Bekanntmachung einen Anhang hat, der u.U. nicht Teil der Bekanntmachung im eigentlichen Sinne ist, sondern auf den sie nur “verweist”. Es kann also z.B. sein, dass die Bekanntmachung nur heisst “die A-Strasse heisst jetzt B-Strasse”, und als “Illustration” (aber nicht Teil der Bekanntmachung) ist ein Ausschnitt aus einer urheberrechtlich geschützten Karte beigegeben (wofür die Stadt oder wer auch immer die Bekanntmachung veröffentlcht eine Lizenz vom Rechteinhaber eingeholt hat). Sowas bedeutet dann nicht, dass wir die Karte für uns nutzen dürfen. Das ist der Absatz 3 aus dem §5 des Urheberrechtsgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Hallo woodpeck,
bei meiner Frage ging es “nur” um neu vergebene HN die nur im Textteil des Amtsblatt beschrieben sind. Hier nutze ich keine Karte…

Genau, in der Verordnung muss stehen, dass die Karte Bestandteil der Verordnung ist, hier einige Beispiele:

wobei damit dann normalerweise gemeint ist, was in der Karte eingetragen ist, also Basiskarte und Overlay. Wenn da im Hintergrund eine K5 ist dann gilt es ggf. trotzdem für die trotzdem nicht?

Wenn die im Amtsblatt selbst ist gilt das auch für die Hintergrundkarte. Die ist ja meist eh auf Basis von ALKIS, da muss die Gemeinde keine Rechte klären.

Wenn auf eine externe Seite verlinkt wird kann das anders sein, die sind dann meist unter DL-DE BY-2.0.

Es ist aber natürlich auch schon vorgekommen, dass eine öffentliche Stelle in einem amtlichen Werk etwas verwendet hat wofür sie keine Rechte hatten.

Abgesehen ggf. von Ausschnitten als Teil einer amtlichen Veröffentlichung haben wir für Alkis keine Erlaubnis, oder?

So wie alle offiziellen Kartendaten nur da wo es eine Vereinbarung gibt(sind ja mittlerweile eine Reihe Bundesländer) oder die Daten doch mal unter einer kompatiblen Lizenz sind.

Ich weiß nicht, wie es jetzt z.B. in Hessen ist, aber die Lizenzfreigabe hier in Brandenburg umfasst auch Alkis (begrenzt auf Geometrien, nicht den Eigentümerdaten, die ja auch Teil des Alkis sind).

Aber die hier verfügbaren Admingrenzen haben alle Alkis-Genauigkeit. Meiner Beobachtung nach sind die Gebäudegeometrien des Alkis gleich des DNM… Wenn, dann könnte es Abweichungen im niedrigen einstelligen Prozent-Bereich geben.

Sven