Da die Frage schwieriger werden könnte, mal als eigenes Thema:
ich hab im Ort den Bürgersteig, der auch für Radler freigegeben ist, jetzt separat gemappt, um die Realität besser abzubilden: https://www.openstreetmap.org/changeset/33028440 Dabei hab ich auch die vorgegebenen Straßenquerungen eingetragen und gemappt. Aber gerade bei den Straßenquerungen war ich mir nicht sicher, wie man das taggen soll, und weiß daher nicht, ob ich das richtig gemacht habe oder ob das völlig falsch ist.
Ich wäre froh, wenn sich jemand das anschauen könnte, was ich da fabriziert habe, um zu schauen, ob das so passt.
freigegebene Bürgersteige (mit Bordstein oder Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt), welche mit Zeichen 239 und ZZ 1022-10 gekennzeichnet sind, würde ich mittels highway=footway, foot=designated, bicycle=yes, oneway=* und traffic_sign=DE:239;DE:1022-10 taggen.
Deine Tags (highway=path, foot=designated, bicycle=designated, segreagated=no, oneway=yes) lassen mich auf einen benutzungspflichtigen Geh-und Radweg (Z240) schließen. Dem widespricht jedoch deine Beschreibung und der “Zebrastreifen” im Satbild.
Die Querungen würde ich mit highway=footway, footway=crossing taggen. Falls es vorgesehen ist, dass auch Radfahrer diese zum Queren der Fahrbahn mitbenutzen kommt noch ein bicycle=yes dazu.
highway=path, foot=yes ist aus meiner Sicht nicht sehr aussagekräftig, da foot=yes schon impliziert wird.
Ach, das ist benutzungspflichtig? Ich dachte, benutzungspflichtig wären ausschließlich reine Radwege (Z237).
Ja, das ist tatsächlich ein Z240 und zwar auf der gesamten Länge einschließlich des Zebrastreifens am Kreisel. Das heißt dann wohl auch, wenn das benutzungspflichtig ist, gehört ein bicycle=no an die Hauptstraße?
Meinst du die Wege parallel zur Leipziger Straße?
Der Knackpunkt ist die Benutzungspflicht. Um den Unterschied zwischen muss und kann deutlich zu machen, hänge ich bei benutzungspflichtigen Wegen das übliche traffic_sign=DE:240 (kombinierter Geh- und Radweg, ggfls. 241) bzw. falls nicht eben DE:239,DE:1022-10 (Gehweg, Radfahrer frei) an. Bei den von dir eingetragenen Wege gehe ich von 240 aus. Bei 239 + 1022-10 wäre auch bicycle=yes oder gleich foot=official möglich, um den Unterschied deutlich werden zu lassen. (Das RoadSigns-Plugin für JOSM leistet hier gute Dienste.)
Bei den Straßenquerungen kann man sich imho das foot=yes für die paths schenken. Immerhin hängt kein bicycle=no dran, welches selbst bei “Zebrastreifen” falsch wäre. Ich tagge solche Überwege stets so wie die angrenzenden Wege, wenn sie auf beiden Seiten gleich beschildert sind.
Bei T-Kreuzungen (z. B. Taunusstraße) sollte gewährleistet sein, dass eine Route von der untergeordneten Straße auf den gegenüberliegenden Fuß-/Radweg möglich ist. Es sei denn diese Wegebeziehung wäre tatsächlich verboten, gar nicht vorhanden oder anderweitig unmöglich. Bei der Taunusstraße sieht’s im Luftbild nach einem Zugang aus.
surface, smoothness und width wären natürlich auch noch interessant
Dann stimmts ja ;). Auch wenn dort nach meinem Verständnis dann eigentlich Radwegfuhrten und keine Zebrastreifen hingehören, aber da kannst du ja nichts für. Traffic_sign=DE:240 wäre trotzdem eine aus meiner Sicht sinnvolle Ergänzung.
Ich hab den Wegen schon mal ein traffic_sign=DE:240 und ein surface=paving_stones spendiert. Für den Rest müsste ich mit einem Zollstock vorbeikommen (aber der Weg ist großzügig ausgelegt).
Bei der Taunusstraße bin ich mir gar nicht sicher, ob man da wirklich erwartet, dass Radfahrer die vielbefahrene Straße quer über alle drei Spuren kreuzen sollen oder ob es nicht eher eine Zufahrt ist, um die Recyclingtonnen bedienen zu können.
Bei den Übergängen warte ich mal noch auf dritte Meinungen, vielleicht kommt da noch was.
Bei recht neuen 240ern kann man von mindestens 2,50 m ausgehen. Jedenfalls wenn sich die entsprechenden Behörden an die Regelwerke und Empfehlungen halten Das measurement-plugin von JOSM spuckt ziemlich genau 3 m aus. Vermutlich wird’s irgendwo dazwischen pendeln
Bzgl. Querung der Straße: Sollen ist nicht die Frage. Es geht um das Können Wenn man mit dem Rad z. B. aus der Taunus- oder Spessartstraße nach Westen möchte, sollte die Kreuzung derart gestaltet sein, dass es eine Möglichkeit gibt, auf den gegenüberliegenden (benutzungspflichtigen) Geh-/Radweg zu kommen ohne erst etliche Meter nach Osten fahren zu müssen, um die nächste Verkehrsinsel/Querungshilfe/whatever zu nutzen. Andernfalls fällt nämlich die hübsche Benutzungspflicht bis zur nächsten Auffahrmöglichkeit flach, weil der Weg gar nicht erreichbar ist. Und das ist selten gewollt, wenn schon aus Sicherheitsgründen eine Benutzungspflicht angeordnet wird
tl;dr: Wenn also auf der jeweils gegenüberliegenden Seite abgesenkte Bordsteine, Auf- oder Zufahrten usw. sind, sollte man diese Möglichkeit auch erfassen.
Das bicycle=no ist Käse, derweil die Hauptstraße benutzt werden darf, wenn der Rad-/Fußweg unzumutbar ist, oder u.U. benutzt werden muss, wenn am Rad ein Anhänger hängt.