Ok, hab’ mal ein wenig im Sluka geblättert, demnach endet der Radweg an Einmündungen wenn das Zeichen nicht wiederholt wird. Von Zwei Radfahrern die ich hier gestern gesehen habe sind allerdings beide links geblieben.
Interessant ist der Abschnitt davor, wo der rechte Radweg beginnt. Hier steht Z.240 auf beiden Seiten, was nicht zulässig ist. Hier gilt dann das Rechtsfahrgebot und Radler müssen rüber auf die andere Seite. Gut gemeint war offensichtlich, dass Radler die zum Hofladen Forstmann wollen, nicht zweimal kurz hintereinander die Bundesstraße queren müssen. So sind sie allerdings unfreiwillig als Geisterradler unterwegs und im Falle eines Unfalls könnten Versicherungen die Zahlung verweigern.