Gerade bei Facebook drüber gestolpert und dachte: “… oder handelt es sich um einen naiven OSM-Mapper, der meint, es sei eine gute Idee, eine militärische Anlage vor Ort ausführlich zu fotografieren, um sie zu mappen?” - allerdings halte ich das für eher unwahrscheinlich.
Mapper würdest du an Warnweste mit Aufdruck “OSM Surveyor” erkennen.
Und mich an Kappe und Polo mit Logostickerei ![]()
Kappe und Polo passt ja schon mal…
Bauch auch ![]()
Moderator-Hinweis
Hallo,
ich möchte hier keine Fotos von Öffentlichkeitsfahndungen sehen. Wenn eine solche Fahndung für das Forum on-topic ist (kann man hier bejahen), dann bitte die Fahndung nur verlinken.
Auch Tatverdächtige haben Rechte. Eine Öffentlichkeitsfahndungen greift in diese ein. Daher depubliziert die Polizei die Bilder nach Abschluss der Fahndung.
Oben genannte Fahndung ist unter auf der Website des Polizeipräsidiums Aachen derzeit abrufbar.
Aus Gründen der Barrierefreiheit möchte ich zudem daran erinnern, Texte nicht als Screenshot, sondern als Zitat in Forenbeiträge einzubinden.
Viele Grüße
Michael als Moderator
okay, werde das korrigieren.
Mich erkennt man weder an einer Warnweste mit Stickerei noch ein einer Kappe mit Logistickerei. Ich mappe insofern inkognito.
Kein Handy in der Hand, also auch niemand, der die Gegend mit StreetComplete leerspielt.
Aber mal davon abgesehn ob Mapper oder Spion, er kann doch am Ende die gleichen “Ausreden” wie wir auch nutzen. Es ist von öffentlichem Boden aus ohne Hilfsmittel sichtbar, also kann ich es mappen, fotografieren, was auch immer. Wenn man es nicht sehen soll, dann mach einen Sichtschutz drum und/oder zäune das Gelände noch großzügiger ein.
Für uns als Mapper sollte eine solche Fahndung der Hinweis sein, wo Grenzen liegen, die man nicht überschreiten sollte: direktes Fotografieren von Militäranlagen, neben solchen die Wege verlassen, in der Nähe Drohnen fliegen lassen, Mapillary-Aufnahmen machen, auf denen auch die Partnerin (?) zu sehen ist
…
In der aktuellen Zeit ist schnell ein Gesetz beschlossen, das uns Ärger bereiten kann. Die hessischen Wälder sind ein mahnendes Beispiel.
Das scheint die Strafverfolgungsbehörde anders zu sehen. Das „sicherheitsgefährdende Abbilden“ ist in § 109g StGB beschrieben:
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat.
Wie das in der Praxis angewandt wurde, müsste man mal in der Kommentarliteratur nachschlagen. Die Aussage von @0xb7767000, dass man es mappen/fotografieren könne, weil es sichtbar sei, ist mit Vorsicht zu genießen.
Hinweis: Während des Kalten Kriegs war das Anfertigen von Luftbildern flächendeckend genehmigungspflichtig.
Da gebe ich Dir Recht.
Gut zu wissen, dass es für solche Militäranlagen nochmal eine Extrawurst gibt.
Eigentlich sind an solchen Anlagen an den Einfriedungen auch Schilder angebracht das die nicht gemacht werden soll. Aber wie das bei uns in der Gesellschaft schon üblich ist z.B. bei Unfällen findet man es toll überall Bilder zu machen. Aber die müsste dann auch für Googl und andere die Luftaufnahmen mache gelten oder ist das anders weil manche damit Geld verdienen.
