Ok, also doch ein paar juristische Details
Die Novelle ist ja erst mal kassiert worden. Aktuell sind also die 317er weiterhin in der StVO (bzw. Anlage) enthalten. Selbst wenn die Novelle dann doch in Kraft treten sollte, wäre Zeichen 317 im VzKat enthalten, müsste nicht rückgebaut, dürfte auch weiterhin benutzt und auch neu aufgestellt werden (so lange der Vorrat reicht ;)).
Daher ergibt es imho durchaus Sinn, ausgeschilderte Wandererparkplätze mit traffic_sign=DE:317 zu taggen. Die Information ist schließlich eindeutig und erlaubt es, auch in Zukunft den Parkplatz korrekt einzuordnen und ggfls. besser zu taggen. Wenn dann die Schilder irgendwann in ferner Zukunft einmal entfernt oder ausgetauscht werden sollten, kann man’s immer noch anpassen.