Ich würde gern weitere Meinungen lesen zu folgendem Fall:
Hinweis: 4826734 | OpenStreetMap
@flohoff und ich sind uns hier nicht einig, wie die Situation zu lösen ist.
Der (hoffentlich) einfachere Part:
Die Sylbacher Straße ist von von der Alten Landstraße kommend mit VZ 250 ZZ Anlieger frei bis Haus Nr. 408 gesperrt - in der Gegenrichtung jedoch nicht. Wie lässt sich das einseitige vehicle=destination abbilden (das derzeitige motor_vehicle=* ist natürlich falsch und muss auch noch geändert werden).
Zum komplizierteren Part:
zunächst Situationsbeschreibung:
rechtlich gehört dieser Straßenabschnitt wohl noch zur L 967 (obwohl ich bei den leider sehr schlechten Straßenbildern keinen Hinweis darauf gesehen habe), praktisch ist die Sylbacher Str. von Norden kommend (Alte Landstraße) wie bereits beschrieben zunächst VZ 250 Anlieger bis Haus 408 frei,
nach dem Wohngrundstück dann VZ 267 Einfahrt verboten mit Hinweis Kameraüberwachung,
ab der baulichen Trennung folgt ein VZ, das nicht explizit im VZKat enthalten, aber zulässig ist: eine Kombination aus VZ 254 und 259 als ein VZ im Stil VZ 260, also Fußgänger und Radverkehr verboten.
Danach folgt eine geschlossen Schranke, dann ein Stopp-Schild (VZ 206) und Geradeausfahrgebot (VZ 209-30).
In der Gegenrichtung ist keinerlei einschränkende Beschilderung vorhanden. Von Süden kommend darf die Straße legal in Richtung Retzen befahren werden.
flohoff hat die Klassifizierung inzwischen auf tertiary runtergestuft, möchte aber nicht weiter runterstufen, da in einer Richtung weiterhin legal befahrbar und eine Verbindung von der L 712 (Ostwestfalenstraße) nach Retzen.
ich dagegen plädiere für eine weitere Runterstufung auf unclassified oder residential, da ich außer Anlieger- und örtlichem Verkehr (wer es weiß) keine höhere Verkehrsbedeutung mit Hauptstraßen- oder Verbindungsfunktion mehr sehe.
Meine Begründung: zwar ist an der Ostwestfalenstraße noch eine separierte Rechtsabbiegespur vorhanden, auf den Wegweisern ist jedoch nach Norden in Richtung Retzen nichts ausgeschildert, auf den Wegweisern ist nicht einmal angedeutet, dass da auch eine Straße nach Norden geht. Man muss also schon Ortskenntnis haben, um dort nach Norden abzubiegen.
Von Westen kommend kann (darf) man ohnehin nicht nach links Richtung Retzen abbiegen.
Von Süden kommend darf man zwar legal die Kreuzung überqueren und nach Retzen fahren, aber auch hier ist auf den Wegweisern keinerlei Hinweis auf die theoretisch mögliche Geradeausfahrt. im Gegenteil: “Retzen” ist nach links (über Gastrup) ausgeschildert.
Winterbilder auf Mapillary deuten ebenfalls darauf hin, dass da faktisch keiner von Süden kommend die Kreuzung überquert (durchgehend Schnee über die Kreuzung).
Die Alte Landstraße und Lemgoer Str. zwischen Retzen und Gastrup sollte dagegen auf secondary hochgestuft werden. Das, hoffe ich, sollte eigentlich unstrittig sein, damit keine Lücke im secondary-Netz entsteht.






