Oder das obere ist das Hauptschild und das Reiterschild soll nur der
Klarstellung dienen, dass dieser Weg explizit für Reiter freigegeben ist
und ein empfohlener Reitweg ist.
Dass dies mit einem einfachen Zusatzschild “Reiter frei/empfohlen” auch
auszudrücken wäre enrschließt sich eventuell auch einem Beamten
mit im wesentlichen anderen Aufgaben nicht so leicht.
Bitte nicht vergessen, dass das ursprüngliche Tagging foot+bicycle=designated enthielt.
hilfreich wäre vielleicht auch eine Note mit dem Link zu diesen Thread. Sonst ändert der Nächste es wieder weil er sich etwas anderes denkt/in der Beschilderung erkennt
Dann gehören die Schilder aber nebeneinander, nicht übereinander! Dann könnte man vielleicht drauf kommen, was gemeint ist …
Und/oder noch besser ein Pfeil dazu …
Und zum Mappen: Jetzt gehört natürlich ein zweiter way neben den ersten
dann sollten jetzt aber gleich massenweise leute mit deren Pferde dort die Grünstreifen (2 - 3 Wochen; oder wenn es richtig regnet 1 - 2 Tage) täglich abreiten… Dann ergibt das einen schönen track mit surface=dirt und man könnte den sofort einzeichnen
Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
1
I.
Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen- und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.
2
…
3
1.
Beim Einsatz moderner Mittel zur Regelung und Lenkung des Verkehrs ist auf die Sicherheit besonders Bedacht zu nehmen.
Verkehrszeichen, Markierungen, Verkehrseinrichtungen sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht widersprechen und so den Verkehr sicher führen.
Die Wahrnehmbarkeit darf nicht durch Häufung von Verkehrszeichen beeinträchtigt werden.
Hier widersprechen sich das Durchfahrtverbot für die Kraftfahrzeuge (Zeichen 260), da gleichzeitig eine Durchfahrt für Fahräder/Fußgänger erlaubt ist (sonst müßte dort das Zeichen 250 angebracht sein) und das Reitergebotzeichen (Zeichen 238), welches auf diesem Weg alle anderen Verkehrsteinehmer von der Nutzung ausschließt.
M. a. W., entweder müßte man dort das Zeichen 250 und als Zusatzschild “ausgenommen Reiter” oder nur das Zeichen 238 anbringen, wenn tatsächlich nur Reiter den weg nutzen sollen.
Als Radfahrer würde ich es auf einen Prozeß ankommen lassen.