Zu der DL-DE/by-2-0 gibt es eine, aber die Untersuchung ist genauso schwammig wie die Lizenz selbst. Was die DWG da schreibt unterstütze ich auch nicht; in der Untersuchung steht nicht klar drin, dass man eine Sondererlaubnis braucht (Aber auch nicht das Gegenteil).

Klarheit kann man auf zwei verschiedenen Wegen schaffen:

  • Gerichtsentscheidung vor dem BVG oder BGH (k.a. wer zuständig)
  • Politische Lösung, damit die Lizenzen genauer erläutert werden.