[solved] Frage zur Lizenz einer potentiellen Quelle

Hi,

ich bin auf diese Quelle für die Admingrenzen von Australien hingewiesen worden: https://psma.com.au/product/administrative-boundaries/ Ich habe nicht die Absicht, diese Daten zu importieren, würde aber gern wissen, wie ihr das mit der Lizenz seht.

Gefunden hab ich http://psma.com.au/psma-data-copyright-and-disclaimer/ und darin https://creativecommons.org/licenses/by/2.5/au/

Die cc 2.5 scheint die üblichen Anforderungen zu haben

Ich vermute, dass das Thema dadurch abgehakt ist.

Ich möchte dem Fragesteller (einer meiner “Kunden”, der diese Daten gerne in OSM hätten, damit ich diese in der Boundaries Map exportieren könnte) halt korrekt antworten.

Danke und Gruss
walter

Wobei ich bei Formulierungen wie

irgendwie immer gerne mal das extreme ausreizen würde. Ich finde solche Formulierungen, wie auch

  • in Lizenzen grundlegend Fragwürdig da man ja damit theoretisch die Lizenz überall (auch auf osm) passend einpflegen kann, wenn man es nur für sich selbst richtig definiert oder hinbiegt.

Andererseits bin ich kein Rechtsexperte und wahrscheinlich gibt es auch dann wieder irgendwas - z.B. das man den “Sinn” der Lizenz hätte erfassen müssen.

Gibt es eigentlich rechtliche Untersuchungen die diese ganzen schwammigen Lizenzen mal auf ihre “Lücken” abgeklopft haben? Also mit dem Ziel diese sozusagen zu umgehen? Unternehmen müssten doch an solchen Fragen ein hohes Interesse haben. Und Lizenzschreiber ja eigentlich auch.

Ich habe mal mitbekommen wie eine AGB verfasst wird und wie extrem dort einzelne Bestandteile abegklopft werden müssen, sowas müsste es doch auch bei Lizenzen geben.

Nochmal konkret… Bei der von dir gefundenen Lizenz steht z.B. nichts über “abgeleitete Werke drin”. Was spricht also dagegen, wenn du dir einmal eine legale Kopie machst (dabei die Lizenz auch einhälst) und diese Daten dann unter einer komplett freien Lizenz hier an uns weiter gibst?

Immerhin schließt

  • also

ja auch das Neulizensieren unter einer freieren Lizenz ein, oder nicht? :wink:

Zu der DL-DE/by-2-0 gibt es eine, aber die Untersuchung ist genauso schwammig wie die Lizenz selbst. Was die DWG da schreibt unterstütze ich auch nicht; in der Untersuchung steht nicht klar drin, dass man eine Sondererlaubnis braucht (Aber auch nicht das Gegenteil).

Klarheit kann man auf zwei verschiedenen Wegen schaffen:

  • Gerichtsentscheidung vor dem BVG oder BGH (k.a. wer zuständig)
  • Politische Lösung, damit die Lizenzen genauer erläutert werden.

Da die Frage von einem Nicht-OSMler kommt (* ), werde ich das Problem mal an die Australische Community weiterleiten. Schließlich sollten die das besser wissen.

Ich bin allerdings pessimistisch und erwarte, dass die dort die Quelle kennen aber nicht nutzen. Ansonsten würden nicht etwa 75% der Admingrenzen in AUS fehlen.

Danke und Gruss
walter

*) Ich habe sehr viele “Kunden”, die nicht von OSM kommen, aber diese Daten dringenst brauchen. Leider kommen nicht viele über das Registrieren bei OSM weiter.

Es gibt eine Außnamegenehmigung:

Gruß
walter