Genau dass soll ein Router an solchen Stellen tun. Wir sollten ihn nicht durch ein vermeintlich genauere maxspeed Angabe davon abhalten.
Du meinst also, sobald man maxspeed=*
setzt, würden Router alle anderen Eigenschaften ignorieren und fix den maxspeed
-Wert annehmen?
wieso nicht? Muss die Gegenrichtung an derselben Stelle verlaufen um als baulich getrennte Richtungen zu gelten? Es kommt ja z.B. bei Autobahnen auch vor, dass es einen großen Abstand zwischen den Richtungen gibt.
(Mal abgesehen davon dass es praktische keine solchen Einbahnstraßen auf Feldwegen gibt)
Dann würde auf jeder Einbahnstraße außerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzu gelten.
Ausgefeilte Router vielleicht nicht aber einfache Anwendungen schon. Ich sehe nicht wem wir mit einem nicht beschilderten maxspeed Wert an diesen Stellen helfen, der nicht (sicher) fahrbar ist und rechtlich am Ende auch keine Relevanz hat. (Dort wird niemand Geschwindigkeitskontrollen durchführen (kein Unfallschwerpunkt) und im Falle eines Unfalls hätte man Schuld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.) Ich sehe nur, dass wir mit dieser Angabe unbedarfte Datennutzer irreführen.
Nein, eben doch - siehe die von Dir zitierte Quelle:
“Grundsätzlich gilt keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Wald- und Feldwegen.*) Allerdings können Verkehrszeichen die zulässige Geschwindigkeit auf bestimmten Passagen begrenzen.”
*) keine, also die allg. 100 agO
Es gilt auch dann genauso der § 3, bei echten Feldwegen gilt ja Rechts vor Links und jeder popelige Feldweg von rechts, versteckt hinterm Maisfeld, hat dann Vorfahrt, sei er auch noch so schlecht befestigt, denn die Feldweg-Ausnahme in § 8 ist für feldwege untereinander natürlich nicht anwendbar …
Darauf kann man sich zumeist einigen, Ausnahmen können aber die Regel bestätigen, wenn der Feldweg schnurgerade ohne Ackerbewuchs als Sichthindernis für RvL ist, also bspw. norddeutsche Marschlandschaft, da kann man dann auf 100 aufdrehen, sofern die Federung marschtypische Bodenwellen verträgt … flöt
Darauf kann man sich einigen:
… und infolgedessen:
Wer auf Feldwegen 100 fahren will, kennt die Strecke und ihre Möglichkeiten vmtl. auch unsere Hilfe …
Verstehe ich die Analogie nicht, denn den Radweg eintragen halte ich für vollkommen nützlich, weil wenn du erstmal drauf bist, darfst du da fahren.
Insgesamt deute ich die Diskussion bisher so.
maxspeed >= 50 etc. an highway=track ist nicht unbedingt falsch (muss also nicht entfernt werden).
Es deutet aber häufig auf eine Straße hin, die besser als highway=unclassified|service|residential getaggt wird.
Nein, mit “keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung” ist gemeint, dass die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 100 auf außerörtlichen Straßen und Tempo 50 auf innerörtlichen Straßen eben nicht gilt.
Das ist so, habe ich schon vor Jahren anhand von mehreren Quellen überprüft. Ich habe aber keine Lust, diese Recherche nun noch einmal zu wiederholen. Wer als meiner Aussage kein Glauben schenken mag, möge selst recherchieren.
Als allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung ist eben dieses Tempo 100 bzw. Tempo 50 gemeint, und die diese gilt eben nicht auf Feldwegen. Dort gilt nur das Prinzip, dass man nur so schnell fahren darf, dass man niemanden Gefährdet und das bedeutet, dass man auf einem einspurigen Feldweg innerhalb des halben Sichtbereichs anhalten können muss. Das ist bei einem schnurgeraden Feldweg ohne Hecken rechts und links recht flott, bei einem kurvigen Feldweg, bei dem auch noch Hecken oder andere Hindernisse die Sicht verdecken (Kurven oder Einmündungen) darf man entsprechend nur recht langsam fahren. Das lässt sich aber in OSM nicht eintragen.
Tempo 100 ist aber definitiv falsch, weil diese Regel eben für Feldwege nicht gilt.
Wenn ich Tempo 100 an einem Feldweg finde, lösche ich das konsequent, da es sich um eine falsche Eintragung handelt.
Hier trotzdem noch ein paar Quellen:
Nach StVO gibt es auf Wald- und Feldwegen keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Tempo muss an die jeweiligen Bedingungen, den persönlichen Fähigkeiten und an das Fahrzeug angepasst werden. Auto- und Motorradfahrer müssen aber auf zusätzliche Schilder achten, die auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder auch auf ein Verbot des Befahrens hinweisen.
Quelle: Autos, Motorräder und Fahrräder auf Wirtschaftswegen: Was ist erlaubt? | agrarheute.com
und hier die Aussage einer Fachanwanwaltskanzlei für Verkehrsrecht:
Eine grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf Wald- und Feldwegen existiert nicht. Verkehrszeichen können aber eine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Streckenabschnitten anordnen.
Grundsätzlich sollten sich Autofahrer an die allgemeinen Vorschriften gemäß § 3 StVOhalten:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […] (§ 3 StVO)
Ist der Fahrer bei schlechter Sicht, zum Beispiel bei Sichtbehinderung durch Bäume, zu schnell unterwegs, drohen ihm ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Quelle: Befahren von Wald- und Feldwegen - Verkehrsrecht - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Das habe ich durchaus gemacht, aber außer des viel zitierten „es gibt keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung“ nicht gefunden, warum das so sein soll, denn im zitierten Paragraph 3 der StVO steht ja genau drin, was die Ausnahmen dieser inner- und außerörtlichen Höchstgeschwindigkeiten sind. Und da steht definitiv nicht „Feldwege sind ausgenommen“:
Deswegen glaube ich nicht, dass die Interpretation „gibt kein Tempolimit“ korrekt ist.
Bei diesen Straßen geht es auch um Ausnahmen nach oben. Bei Wald- und Feldwegen wird davon ausgegangen das diese Geschwindigkeitsgrenzen eh nicht erreicht werden.
StVO 2 GO sagt https://www.stvo2go.de/geltungsbereich-stvo/
Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen alle Verkehrsflächen, die – unabhängig von den Eigentumsverhältnisse oder einer verwaltungsrechtlicher Widmung – entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zur Benutzung zugelassen sind und auch so benutzt werden. Sobald eine Verkehrsfläche faktisch von jedermann befahren oder begangen werden kann, gilt auf diesen Verkehrsflächen die StVO.
Okay, dann irren also Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht und all die anderen Quellen.
Die zitierten Regeln sind ja die generellen Regeln bezüglich Höchstgeschwindigkeit. Und fast jeder verdrängt die (angemessene Geschwindigkeit) und denkt sich außerorts gilt doch immer max. 100 km/h.
Wir sind es halt gewohnt, das Straßen für bestimmte Geschwindigkeiten konzipiert sind und uns die Behörden Schilder aufstellen, wenn normalen Höchstgeschwindigkeiten nicht angemessen sind. Wir müssen davon fast nur noch bei bestimmten temporären Umgebungsbedingungen abweichen.
Ich denke es ist davon auszugehen, dass nicht mal annähend 100 km/h auf einem Feldweg angemessen wäre. Von daher ist es vollkommen egal ob die generelle Höchstgeschwindigkeit gilt oder nicht.
Das hatte ich auch geglaubt, bis ich eines Tages ein solches Schild im Wald gesehen habe. (Habe leider kein Foto davon - bzw. finde es nicht)
PS: Ach ja - da steht auch ein solches Schild.
Du hast einen Feldweg mit einem Standstreifen?
Und name halte ich für sehr zweifelhaft - Denn:
Einen namen bekommen (bis auf ausnahmen) nur öffentliche Wege.
Wieso ist das dann ein Track? OSM tagged wege als track wenn sie ausschliesslich oder zumindest überwiegend der Landwirtschaftlichen nutzung dienen.
Für MICH kollidiert das.
Und natürlich geht das typischerweise nur mit Vor Ort Kenntnis. Als jemand der auf dem Land wohnt ist halt diese eher von Städtischen Mappern gemachte “alles hinter dem Ortsschild ist ein track” halt total nervig.
Das stimmt einfach null.
Flo
Gut möglich. Bei uns hat fast jeder Waldweg einen ausgeschilderten Namen. Öffentlich? Naja, für Fußgänger und Radfahrer. Und natürlich den forstwirtschaftlichen Verkehr. Wieso sollten Feldwege also nicht auch einen Namen bekommen? Finde ich nicht unvorstellbar.
Okay, dann irren also Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht und all die anderen Quellen.
vielleicht kommt es auf das Bundesland an, je nachdem ob allgemeiner Verkehr zugelassen ist oder nicht
Es widerspricht sich doch gar nichts. Was die Juristen sagen wollen ist, dass die 100 km/h Höchstgeschwindigkeitsgrenzen außerorts/innerorts keine Rolle spielen (weil eine angemessene Geschwindigkeit sowieso immer geringer ist).
Das ist genau das was ich hier auch versuche zu sagen. Es hilft keinem Weiter wenn wir maxspeed=100 oder maxspeed:type=DE:urban an einen Feldweg schreiben.
Wir können natürlich auch darüber diskutieren ob man an Feldwege maxspeed=none schreiben muss, wenn dort keine Obergrenzen gelten. Das wäre dann noch viel sinnloser.
Das trifft aber nicht nur auf Feldwege zu. Ich halte es daher für keine gute Idee. maxspeed ist eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit und hat nichts damit zu tun wie schnell man tatsächlich irgendwo fahren kann und darf. Hier müssen Datenauswerter auch den highway-Typ, Geometrie und die Attribute berücksichtigen.
Grundsätzlich reicht ein maxspeed:type oder zone:traffic aber aus, um die maximal erlaubte Geschwindigkeit zu ermitteln. Das ist richtig.