Sidewalk oder nicht?

Hallo!
Zählt der Streifen links (Verbundsteinpflaster) als Sidewalk?

Gruß, Gerald

Bei highway=living_street nicht, bei residential schon.

Dann hab ich es ja richtig gemacht.
Ist residential.
Also gibt es in highway=living_street keine sidewalks?

Sollte es zumindest in Deutschland nach StVO nicht geben.
Allerdings sehe auch ziemlich häufig Verkehrsberuhigter Bereich und Einbahnstraße zusammen und das sollte es auch nicht geben.

Ok, Danke.

Wieso das denn? Das ist doch in historischen Ortskernen das normalste auf der Welt.

Da hab ich wohl was falsch verstanden.

IMO nein.

Moin,

also sidewalk=lane oder shoulder=yes?

:wink:

Gruß
Georg

Hey,
also wir haben bei uns im Ort auch ähnliche gepflasterte “Streifen”. Wir hatten diesbezüglich im letzten Winter einige Diskussionen mit der Gemeinde, wo es um die Streupflicht ging. In der entsprechenden Satzung heißt es (sinngemäß verkürzt wiedergegeben): wenn Bürgersteige vorhanden sind muss der entsprechende Grundstückseigentürmer räumen und streuen. Wenn kein Bürgersteig vorhanden ist, ist die Gemeinde zuständig.
Bei dem seinerzeitigen Straßenausbau wurden nun diese Streifen nicht als Bürgersteige ausgewiesen, sondern als “Sonderstreifen” - d.h. diese können zum Parken, zum Fahren oder aber auch durch Fußgänger benutzt werden (es ist keine Spielstraße, sondern eine normale Tempo-30-Zone). Verkehrsschilder zum Parken / Fußweg sind nicht vorhanden (außer wenn z.B. ein Parkverbot für LKW vorhanden ist).

Als Definition für einen Bürgersteig (sidewalk) würde ich für mich festlegen, dass ein solcher vorliegt, wenn der Gehweg mindestens durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgegrenzt ist, oder aber ein Verkehrsschild auf einen Fußweg explizit hinweist (und dieser dann entweder mit Bordstein abgegrenzt ist, oder aber auch in diesem Fall auf dem gleichen Niveau wie die Fahrbahn liegt).

VG,
Thorsten

Sidewalk=lane kann ich im Wiki nicht finden und shoulder sind wohl eher die mit Fahrbahnmarkierung abgetrennten Seiten- bzw. Mehrzweckstreifen. (Ja, ich hab den Smiley gesehen)

Edit:Ich habe jetzt einfach mal das Rathaus angeschrieben, mal sehen was da kommt.

Ob Bordsteine oder nicht, Gehwege haben den Sinn, Fußgänger und Fahrzeuge zu trennen. Das ist hier nicht der Fall. Die Pflastersteine erfüllen dies hier nicht.

Moin,

ich will Dir aus physikalischer Sicht ja gar nicht widersprechen.
Aber dieser “Sonderstreifen” hat den selben Sinn und dieselbe Intension/Intention wie ein Fahrradschutzstreifen - Eignung hin oder her.
Und entsprechend kann er auch gemappt werden.

Gruß
Georg

Ich habe jetzt Antwort von der Gemeinde:
Zitat aus der Mail:

Wie wird das also jetzt getaggt? Natürlich an den highway.

Das sehe ich anders.
Ein Schutzstreifen für Radfahrer wird durch eine Schmalstrichmarkierung (0.12 m breit, 1.00 m Länge und 1.00 m Lücke) von der durchgehenden Fahrbahn “abgetrennt”. Ein Radfahrstreifen wird durch eine Breitstrichmarkierung (0.25 m breit) von der durchgehenden Fahrbahn abgetrennt. Beide Markierungen sind im Sinne der StVO § 39 Verkehrszeichen.
Der auf dem Bild dargestellte Pflasterstreifen zwischen der Pflasterdecke und der Asphaltdeckschicht ist lediglich eine bauliche Trennung zu Oberflächenentwässerung und dient nicht als Markierung.

Ich würde ihn gar nicht bzw. so eintragen.

sidewalk = none
kerb = none

Wenn, dann wohl mit no. Ist aber überflüssig, da sidewalk=yes nicht impliziert wird. Somit wohl auch kein kerb.

Also bei uns gibt es einen Bereich living_street (Spielstraße!), welcher rechts und links zwei baulich getrennte Bürgersteige hat, die zwar auf gleicher Ebene sind, aber es gibt an beiden Seite des Fahrweges Regenablaufrinnen und der Fahrweg hat eine anderre Pflasterung als die Bürgersteige.
So etwas dürfte es zwar nicht geben, aber es gibt nix was es nicht gibt. Wenn ich das nächste Mal da vorbeikomme, mache ich mal ein Bild.

Eben, und genau dies führt dazu, dass Autofahrer meinen (habe ich auch schon erlebt), Fußgänger haben die Bürgersteige, die eigentlich keine sind, zu benutzen. Mancherorts will man damit einfach das wilde Parken verhindern.

Erst Fußgänger, dann Fahrrad und dann erst Auto.

Laut Wiki sidewalk = none, aber muss ja nicht.
Ist aber nicht überflüssig, nur eineindeutig. Wenn nichts da steht, könnte man denken, es sei vergessen oder unvollständig.


Wenn dort keine trennenden Verkehrszeichen sind, ist m. M. n. alles richtig.
Da die beiden Pflasterdecken rechts und links neben der Fahrgasse auf gleicher Ebene sind, sind das keine Bürgersteige, Fußwege, Gehbahnen o. dgl… Der ganze Querschnitt ist eine Mischverkehrsfläche, die alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt benutzen dürfen. Die beidseitigen Rinnen haben nur die Funktion der Oberflächenentwässerung und keine trennende Wirkung.

Verschiedene Oberflächenbeläge haben ohne Höhenunterschied (Bordstein) und ohne Verkehrszeichen (Schilder und Markierungen) keine verkehrsregelnde Bedeutung. Sie dienen nur der Gestaltung bzw. der Unterstützung der Verkehrsregeln.

Nein, alle gleichberechtigt!

Weder noch :wink:

Zu Zeichen 325.1 (“Verkehrsberuhigter Bereich”, ugs. “Spielstraße” auch wenn die eigentliche “Spielstraße” etwas anderes ist!) heißt es in der Anlage 3 zur StVO u. a.:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

=> Fußgänger dürfen den Fahrverkehr (egal ob motorisiert oder nicht) behindern, nur eben nicht unnötig. Andersherum gilt das nicht. Im Gegenteil: Es kann sogar mit Bußgeld geahndet werden.
=> Erst Fußgänger, dann Fahrrad oder Auto (LKW, …).