flohoff
(Flohoff)
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Doch - das ist exakt so - Ich empfehle StGb §123 - Erklärt das eindeutig. Ein Hausfriedensbruch kannst du nur begehen wenn eine Einfriedung existiert oder du der Aufforderung nicht folgst. Deshalb hat RWE u.a. am Hambacher Forst einen Graben gegraben damit
eine Einfriedung existierte und anschliessend die Aktivisten wegen Hausfriedensbruches dranzukriegen waren. Vorher haben die halt einen Spaziergang gemacht. Wenn die dann nach Aufforderung gegangen sind war es eben Strafrechtlich einwandfrei.
Ein Privateweg/Privatstraße entfaltet erst dann ein Betretungsverbot wenn dieses AUSDRÜCKLICH entweder durch Einfriedung (Bei Straße eher seltsam) oder durch Willensbekundung des Nicht betretens kundgetan wurde. Fehlt ein Zaun/Kette/Tor und ein Schild gibt es rechtlich keine Restriktionen. Damit entfällt die notwendigkeit weiterer Tags zu einem service/driveway weil es keine restriktionen gibt.
In OSM sind wir so nett das wir im Routing den driveway “schlecht” machen d.h. er wird typischerweise so wie *=destination behandelt. D.h. nur weil ein Hof von 2 Seiten eine Zufahrt hat nutzen wir das nicht als abkürzung (Wenn da ein service=driveway drauf ist)
Hast du nicht. Wo steht ein allgemeines Betretungsverbot für Privatgrund?
Flo