Das Z.254 gilt für die ganze Straße.

Macht das hier deiner Ansicht nach Sinn? Wenn ja: Dann bicycle=no. Wenn nein: Zuständige Straßenverkehrsbehörde fragen, warum das so angeordnet wurde (Anfrage nach Transparenzgesetz, sollen dir die Anordnung zugänglich machen. Gebühren lassen sich i.d.R. durch Akteneinsicht vermeiden). Und dazuschreiben, wo deine Bedenken liegen. In Hamburg hab ich gute Erfahrung damit gemacht, die Behörde korrigiert dann die Beschilderungen. Wenn nicht: Widerspruch gegen die Anordnung einlegen.

Gemappt werden soll, was tatsächlich da ist. Wenn einem die Beschilderung nicht gefällt, kann und sollte man dagegen auf verwaltungsrechtlichem Wege vorgehen. Dann kann man später in OSM was sinnvolles mappen :slight_smile:

Edit: Ortsumgehung, Tempo 70 erlaubt. Ich denke, das Radfahr-Verbot ist Absicht und kein Versehen. Bei der Verwaltung würde man also wohl auf harten Widerstand stoßen, wenn man’s ändern lassen will. Transparenz-Anfrage schadet trotzdem nicht.