TZorn
(TZorn)
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keine Zustimmung.
Fall 1) In der Tat gelten Verkehrsschilder rechts von der Straße eigentlich für die ganze Straße, aber dann müsste eben auch die ganze Straße Radweg sein. Insofern würde ich das Rad-Verboten-Schild nur als Ergebnis einen übertüchtigen Gemeindemitarbeiters auslegen, der noch mal ganz klar machen wollte, dass das blaue Fußgänger-Schild auch wirklich keine Radfahrer einschließt. Oder gibt es irgendeine Einschränkung, dass blaue Lollis anders gelten als andere Zeichen?
Fall 2) Ich kann den Text nicht richtig lesen, aber ich denke, dass soll ein Hinweis sein, auf Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr Rücksicht zu nehmen. Einen ähnlichen Hinweis findet man im Verlauf der Straße an anderer Stelle. Also hw=unclassified oder track (je nach Bedeutung), maxspeed=30 und ggf noch Zustand, Breite etc. eintragen. Access-Beschränkungen gibt es keine.