Nicht einmal das. Obiger Satz erlaubt ohne weiteren Zusammenhang die “Darstellung in Open Street Map”, was immer damit gemeint sein mag. Ob tatsächlich Daten in OSM übernommen werden oder diese bloß angeschaut werden dürfen, geht aus obigem Satz allein nicht hervor. Angesichts des Begriffs “Darstellung” würde ich nicht ausschließen, daß die Behörde glaubte, es ginge um ein bloßes Overlay oder ähnliches.
“Da dort “im Auftrag der Länder” steht, gehe ich davon aus, dass die Nutzungsrechte der jeweiligen Länder gelten.” und
“Nur auf diese freigegebene Teilmenge bezog sich meine Aussage. “Im Auftrag der Länder” interpretiere ich so, dass beim Layer “Webatlas.de” die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Länder gelten.”,
bin ich auf die Idee gekommen dort nachzufassen, da ich im Sachsen-Anhalt-Viewer auf die Daten -aus welchen Gründen auch immer - nicht zugreifen kann.
Die Nutzungsbedingungen für den Kartenviewer GeoportalDE besagen folgendes:
Zitat: Nutzungsbedingungen der Kartenviewer des Geoportal.DE
Die Nutzung des Kartenviewers ist kostenfrei. Vom Betreiber des Geoportal.DE wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Kartenviewer dargestellten Geodaten übernommen. Hierfür sind die jeweiligen Geodatenanbieter verantwortlich. Für die Funktionsfähigkeit der im Kartenviewer standardmäßig eingebundenen und einbindbaren Geodatendienste sind die jeweiligen Stellen bzw. jeweiligen Betreiber der Dienste verantwortlich. Grundsätzlich gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Dienstanbieters. Zitatende
Meine Interpretation:
Wenn der Dienstanbieter ,in diesem Fall die Landesvermessung S-A, einen Teil seiner Daten (Hausnummern, Gebäudeumrisse, Straßennamen) zur Nutzung durch OSM freigibt, und in den Nutzungsbedingungen des GeoportalsDE ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass grundsätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen eben dieses Dienstanbieters gelten, kann ich keinen Widerspruch darin entdecken, den Viewer von GeoportalDE entsprechend zu nutzen. Letzlich handelt es sich aus meiner Sicht bei diesem Viewer nur um einen andere ´Darstellungsform´der Daten aus S-A. So ähnlich hast du es selbst formuliert. Oder täusche ich mich da?
Vielleicht sind das alles aber nur Spekulationen, die nur Win32netsky genauer klären kann.
Hallo
Hab die nette Kollegin nochmals angeschrieben und Eure Bedenken vorgebracht.
mit Antwort rechne ich nicht vor Januar.
Die Frage ist ja wenn die den Viewer freigeben, da ist ja der Webatlas enthalten.
Zumal die Anfrage nach den Hausnummern und Straßennamen gerichtet war, sie wissen doch das es über den web-Atlas läuft.
Im zitierten Satz wird ausdrücklich auf den Sachsen-Anhalt-Viewer verwiesen. Ob das (dann implizit) auch für andere Portale gilt, die Daten vom LVermGeo S-A benutzen, ist aus dem zitierten Satz nicht erkennbar.
Ob es technisch möglich ist, das Geoportal Sachsen Anhalt in JOSM einzubinden (es geht), sagt erst mal nichts darüber aus, ob man diesen Weg für OSM auch nutzen darf.
@harzguide:
Die OSM-Community hat nichts davon, wenn wir Freigaben großzügig auslegen und damit eventuell die Verwaltung verärgern, die uns diese Erlaubnis erteilt hat. Von daher empfehle ich, bis zu einer Klärung ob das zulässig wäre, nur den explizit genannten Sachsen-Anhalt-Viewer zu verwenden.
warum schreibst du hier nicht den konkreten wortlaut deiner anfrage, und die antwort darauf rein.
das würde vieleicht sinnlose spekulationen vermeiden…
Seine Anfrage kann er jederzeit veröffentlichen. Um die Antwort veröffentlichen zu können, braucht er die Zustimmung des Absenders. Denn auch bei E-Mail gilt die Privatheit/Vertraulichkeit, genauso wie bei geschriebenen Briefen.
Win32netsky hat mir gerade per PM alle Unterlagen geschickt.
Auf den ersten Blick sieht alles normal aus, aber die Genehmigung erfolgte auf einem normalen Standardformular. Ich vermute dass sich der Sachbearbeiter evtl. der Tragweite seiner Entscheidung nicht bewusst war. Ich werde gleich morgen früh beim LVermGeo Sachsen-Anhalt anrufen und mich genauer erkundigen. Inzwischen bin ich bei den meisten Präsidenten der Landesvermessungsämter bekannt wie ein roter Hund.
Ich schließe mich den (edit: beiden) Ausführungen von EvanE an und bitte Euch, mit den Spekulationen aufzuhören bis eine eindeutige Aussage des LVermGeo vorliegt.
Die nette Kollegin hat ca. 14 tage benötigt für die Klärung mit Ihren Vorgesetzten ob wir das bekommen dürfen und nutzen dürfen.
Auf telefonische Nachfrage hieß es: Die Zustimmung ist noch nicht erteilt.
Zumal meine Anfrage sich an das Amt in Dessau richtete : “Wir können das nicht entscheiden, weitergeleitet an Magdeburg”
Also sie hat das mit Sicherheit nicht allein abgesegnet.
Beste Grüße
Alles weitere wird nächstes Jahr auf höherer Ebene geklärt. Bis dahin verzichtet bitte auf die Übernahme der Hausnummern aus dem Geoportal Sachsen-Anhalt. Sobald es Neuigkeiten gibt, melde ich mich wieder.