Rückegassen bei Sellhorn (NSG Lüneburger Heide)

Hallo,

ein Mitarbeiter der niedersächsischen Landesforsten hat uns gebeten, eine Reihe von Rückegassen bei Sellhorn im NSG Lüneburger Heide zu entfernen. Wanderer würden irrtümlich auf diese Wege geleitet, weil sie wie offizielle Wege aussähen, dabei ist das Verlassen der ausgewiesenen Wege im NSG gar nicht erlaubt.

Uns wurde eine Karte übermittelt und (was ich beachtlich finde!) zu jedem “Eingang” auch noch ein Foto, damit wir uns selber ein Bild machen können.

Vielleicht kann sich jemand von Euch der Sache annehmen (einige der Wege wurden erst kürzlich von @OSM_RogerWilco angefasst, daher hier ein kurzes Ping). Die Übersichtskarte hänge ich hier direkt an, die Fotos habe ich auf http://www.remote.org/frederik/tmp/sellhorn.zip gelegt.

Bye
Frederik

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Link zu Nr. 1 : OpenStreetMap

Punkte 1-3 sind erledigt.

Ich hatte diese Änderung rückgängig gemacht und leider keine Antwort bekommen: Changeset: 168132372 | OpenStreetMap

Ich kann mir das vor Ort ansehen. Kann gerade aber nicht sagen wann.

Anhand der Bilder kann man doch sogar blind erkennen, daß noch mehr deutlich erkennbares OTG kaum zu übersehen ist, insofern DE:Tag:access=no - OpenStreetMap Wiki wohl dicke reichen sollte.

:face_with_peeking_eye:

Man sieht ja nur ein Ende des Weges. Interessant wäre auch die andere Seite.

In den Karten von LGLN (TK25, AK) sind die Wege 1-3 jedenfalls zum großen Teil auch enthalten. Spricht gegen Rückegasse. Wobei es durchaus sein kann, dass die Wege inzwischen zugewachsen sind.

Ich halte es nur für sinnvoller sich das vor Ort anzusehen, bevor man anfängt zu editieren.

OK, sorry das ich hier der Angabe der Behörde vertraut habe… :wink:

Lebensweisheit: keine gute Idee! :wink:

Ich will gar nicht abstreiten, dass da Wege sind, die zugewachsen sind und nicht betreten werden dürfen. Die Niedersächsische Landesforsten werden sich bestimmt aber nicht damit auskennen oder sich dafür interessieren, wann und wie wir welche Wege erfassen, auch wenn diese nicht betreten werden dürfen.

In den amtlichen TK sind sehr viele Rückewege und -Gassen eingezeichnet, da diese über Jahrzehnte immer wieder benutzt werden. Teilweise kann man diese Wege mittels historischen TK über 100 Jahre und mehr zurückverfolgen.

Ich weiß, dass viele Mapper der Meinung sind, Rückegassen wären nur die letzten Meter, die der Harvester in den bis dato weglosen Wald fräst, aber dem ist nicht so. Das Grundnetz bleibt über Jahrzehnte erhalten und nur “die letzten Meter” werden freihändig nach Markierung durch die Forstaufsicht gelegt. Alles andere würde ja auch eigentlich keinen Sinn machen.

Nichtsdestotrotz wachsen diese dauerhaft angelegten Gassen zwischen den einzelnen Erntezyklen (da können je nach Lage auch schon mal 20, 30 Jahre vergehen) nach und nach komplett zu, wenn sie nicht zufällig von einem Jäger als Zufahrt zum Hochsitz oder als Wanderweg regelmäßig genutzt werden.

Ich bin selber schon einige hundert Kilometer auf solchen Wegen gewandert und habe sie in sämtlichen Stadien fotografiert.

Also Löschen auf keinen Fall. Wenn sie bereits gut zugewachsen sind, würde ich sie auf disused setzen und wenn sie nicht betreten werden dürfen auf access=no (wie @Peer_van_Daalen bereits schrieb).

Ob diese Wege betreten werden dürfen, hängt m.E. aber in erster Linie von der Beschilderung ab. Es sind auf jeden Fall erkennbare Wege und wenn man vor Ort nicht erkennen kann, dass für diese Wege ein Betretungsverbot existiert, dürfen diese auch in einem NSG normalerweise begangen werden.

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sind das echte Rückegassen oder Schneisen zur Forsteinteilung?

Rückegassen/ Rückewege sind echte, temporäre Erschließungswege zur Holzernte. Nach 2-3 Jahren sieht man vor Ort oft nichts mehr. Ich verlinke mal nur Wikipedia dazu: Rückeweg – Wikipedia Das sieht man gelegentlich im Luftbild, wenn man Glück hat. Hier muß man Gefühl und Ortskenntnis haben!

Andererseits gibt es Schneisen zur Forsteinteilung. Auch hier verlinke ich nur Wikipedia, da das Thema vollumfänglich viel größer ist: Abteilung (Forstwirtschaft) – Wikipedia Da gibt es z.B. Unterschiede wie es ehemals in Sachsen gemacht wurde und in Preußen… Auch Wenn solche Einteilungen vielleicht schon 150-200 Jahre her sind (!!)… Diese Dinge wirken bis Heute nach! Beispiel bei mir Lieberoser Heide:

Südöstlicher Ausschnitt: das regelmäßig rechteckige Wegesystem: Preußische Waldeinteilung, ehemals nach Jagen und so… der Rest: sächsische Waldeinteilung… die erfolgte nach landschaftlichen Gegebenheiten.

Sven

Kleine Zwischenfrage an Sven @streckenkundler
Ich hab gerade mal den Link aufgerufen.
Wird der “Berg” “Am Kosakenweg” wirklich mit “ck” geschrieben?

Hmm. Ich habe mir das mal auf der amtlichen Karte angeschaut: nur wenige der hier als “Rückegassen” beschriebenen Wege sind in der Karte nicht enthalten und könnten insofern tatsächlich solche sein (von mir durch rote Kreise gekennzeichnet)!

Ich weiß zwar nicht, wer bzgl. der amtlichen Karte entscheidet, was ein “richtiger/echter” Weg ist und was nicht, aber erst einmal würde ich davon ausgehen, dass es sich bei den nicht durch rote Kreise gekennzeichneten Wegen eben nicht um Rückegassen handelt. Insofern kann bei diesen nur eine Vor-Ort-Nachschau für Klarheit sorgen.

Ich kann da gern mal nachschauen, wenn’s nicht mehr so heiß ist. Ich bitte aber darum, dass andere Mapper, die sich der Sache ebenfalls annehmen wollen, ihre diesbezüglichen Ergebnisse zeitnah hier mitteilen …

Ciao

tracker51

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ im Landkreis Heidekreis und im Landkreis Harburg vom 18.12.2020 sagt dazu:

Nun stellt sich natürlich die Frage, wenn etwas aussieht wie ein Weg und in den amtlichen Karten wie ein Weg eingetragen ist und das örtliche Forstamt sagt “ist eine Rückegasse”… was gilt?

Ergänzend noch §4 (2)

Ich weiß ja nicht, wie das in Niedersachsen aussieht, in meiner Heimat sind diese durch Striche an den Bäumen markiert, siehe z.B.

Solche Markierungen habe ich auf den Bildern nicht erkennen können, vor Ort kann das anders aussehen - vor allem, wenn die Markierungen schon älter sind.

Nur weil es für einen Laien so aussieht wie ein Weg, und es vielleicht auch mal fälschlicherweise in amtlichen Karten übernommen wurde, würde ich - weil ich hier ein ebenso gebrannt marktes Kind bin (Forstweg, Maschinenweg, Rückegasse) - den Aussagen des örtlichen Forstamtes vertrauen … und da wir aktuell bei OSM kein (funktionelles) Tagging für diesen Spezialbegriff “Rückegasse” haben, diesen nicht als Wirtschaftsweg sondern als Schneise eintragen … außer es ist ersichtlich, dass ein entsprechender Unterbau vorgenommen wurde, dann trage ich es doch als Wirtschaftsweg ein, egal was der Forst sagt und lasse mich wieder auf Diskussionen ein :laughing:

Nun stellt sich natürlich die Frage, wenn etwas aussieht wie ein Weg und in den amtlichen Karten wie ein Weg eingetragen ist und das örtliche Forstamt sagt “ist eine Rückegasse”… was gilt?

Im Zweifel könnten sie das klarstellen indem sie Schilder aufstellen. Wenn es wie ein Weg aussieht und nicht beschildert ist wird man kaum belangt werden können. Abgesehen davon ist alles was das Forstamt als Rückegasse deklariert auch eine Rückegasse, die haben darüber die Hoheit. Wenn ein anderes Amt das als öffentlichen Weg deklariert, gibt es mehrere Möglichkeiten, am besten würden die Ämter sich dann abstimmen, es könnte auch sein dass ein Gesetz Vorrang vor dem anderen hat, es kann auch zu Einzelfallentscheidungen kommen, z.B. durch die Gemeinde oder die höhere Forstbehörde.

Rückegassen sind doch Wirtschaftswege, explizit für die Waldbewirtschaftung?

Ich kann erst in zwei Wochen.

Hatte ich früher auch gedacht, aber Forst sagt Nein … die Rückegasse möge zwar der Waldbewirtschaftung dienen, ist aber kein “Weg”.

Nachtrag: Sprich die Rückegasse dient mehr oder weniger nur dem Harvester um die Bäume mitten aus dem Wald an den nächsten (Wald.) Wirtschaftsweg zu bringen, von wo aus dann die LKWs übernehmen und den eigentlichen Wirtschaftstransport machen.

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Nein, sie sind keine Wege - hier im Sinne der Verordnung des Naturschutzgebietes:

Hervorhebung von mir.

Vergleichbares steht übrigens auch in dem einen oder anderen Landeswaldgesetz.

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Hervorhebung von mir.

Da fragt sich natürlich, was ein forstlicher Laie tatsächlich erkennen kann: okay, Wildwechsel und Trampelpfade wohl schon … Aber Waldschneisen von - mangels regelmäßiger Begehung - bewachsenen “echten” breiten Wegen oder Rückegassen/-linien von Waldwegen mit deutlichen Fahrzeugspuren zu unterscheiden, würde ich mir nicht zutrauen.