Einspruch.

Ich bin der Meinung, die “conditional” Logik sollte die Ausahme abbilden, und das gewöhnliche Tagging den Standardfall.

Und hier ist die nächtliche Erlaubnis ja doch eher die Ausnahme.

Hab’ kürzlich erst den alten Elbtunnel in Hamburg diesbezüglich “umgedreht”, weil wenn man ohne touristische Absicht durch Hamburg fährt und dann davor steht und liest, dass der jezt ausnahmsweise nicht befahrbar ist, weil es zufällig nicht werktags 13-16 Uhr ist, dann ist das blöd.

Gibt nämlich tatsächlich Router, die conditional-tags nicht können, und bei einem bin ich da selbst schuld dran…