pyram
(pyram)
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Auch Jein. Eine Garage kann eine typische Gebäudeform sein. Aber auch eine Nutzungsart. Sprich: Ich kann mir eine Fertiggarage in den Garten stellen und zur Nutzung als Gartenhäuschen genehmigen lassen. Ich kann aber auch eine Scheune zur Garage umfunktionieren (= genehmigen lassen), wenn ich die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere zum Brandschutz vornehme.
Verboten ist nur eine ungenehmigte Nutzungsänderung.
Es gibt auch genügend an/neben/unter Häuser angebaute “Garagen”, die nicht durch eine Brandwand vom restlichen Gebäude vollständig getrennt sind. Einfachstes Beispiel: “Kellergaragen”. Häufiger: Nutz- und Wohnflächen, die über der Garage vom Haupthaus aus erreichbar sind.
Im Allgemeinen bin ich aber der Meinung, dass es nicht zur Aufgabe von OSM gehört das Kataster oder das Baurecht abzubilden. Hier darf das auch “laienhafter” und großzügiger gesehen werden. Innenbesichtigungen (gibt es eine durchgängige Brandwand?) sind nämlich in der Regel ohnehin nicht möglich.