Sicher, dass sie offiziell “erlassen” wurde und nicht doch aus einer urheberrechtlich geschützten Quelle in OSM ohne Erlaubnis übernommen wurde?

Ähhm, das Mapping der Wege, über die die Route führt, ist doch ausreichend? (Oder bin ich ein ahnungsloser Nicht-MTB-Fahrer, der sich gerade hier als totaler Noob outet)

Die On-the-Ground-Regel ist ein prima Mittel, um OSM davor zu schützen, zum Projekt für Theoriefindungen zu werden. Jede Erfindung einer Route ist eine Theoriefindung. Manche Route gefällt den Anliegern entlang der Strecke nicht. Wenn wir nur Routen erfassen, die auch vor Ort ausgeschildert sind, können wir uns darauf berufen, die Realität zu erfassen und gehen dem Vorwurf, Störer zu sein, zumindest teilweise aus dem Weg. Wenn sich Waldbesitzer beim FOSSGIS beschweren und die Löschung eines Weges fordern, können wir auf die Existenz des Weges vor Ort verweisen. Bei nicht ausgeschilderten Wegen ist das nicht möglich.