Ich möchte zur Diskussion stellen, ob man vom Gesetz her für Radfahrer gesetzlich klar verbotene Wege überhaupt gar nicht erst mit rein mbt-spezifischen Tags ausstatten sollte.
OSM trägt als öffentlich zugängliche Quelle und Verbreiter von Informationen durchaus eine gewisse Verantwortung und Sorgfaltspflicht. Natürlich liegt bei einem Gesetzesbruch die finale Schuld bei demjenigen, der diesen Verstoß begeht. Denn jede Form von Information kann in gewissem Maße sowohl zum Guten als auch zum Schlechten verwendet werden. Gerade dies macht aber doch stets ein sorgfältiges Abwägen notwendig, ob etwas eher für legale oder eher für illegale Zwecke verwendet werden kann. Besteht bei Tags ein klares Missverhältnis zugunsten des Wertes für die Planung oder Durchführung einer illegalen Aktivität gegenüber einer legalen, so kann ein Beibehalten solcher Tags als Beihilfe zum Gesetzesverstoß gewertet werden. Das ist dann nicht mehr allein ein Problem des Rufes…
Ich zweifle nicht an, dass rein mtb-spezifische Tags absolut ihre Berechtigung haben, aber eben nur für Wege, die nicht für Radfahrer verboten sind. Denn bei solch verbotenen Wegen beschränkt sich ihr Nutzwert nahezu vollständig auf die Planung und Durchführung einer illegalen Aktivität - nämlich das Befahrenes des verbotenen Weges. Für eine legale Nutzung, beispielsweise durch Begehen anstelle von Befahren, haben rein mtb-spezifische Tags im Vergleich zu Tags wie incline, surface, tracktype, width, sac_scale keinen signifikanten Wert. Die reine Wertlosigkeit an sich wäre zwar nicht weiter problematisch, das krasse Missverhältnis zwischen dem Wert bei legaler bzw. illegaler Nutzung zugunsten der gesetzeswidrigen Handlung ist allerdings ein gravierendes Problem. Hier wäre OSM sicher nicht schlecht beraten, ganz deutlich zu signalisieren, dass derartige Informationen in der Datenbank nichts verloren haben. Die Verantwortlichkeitskette würde sich dann jedenfalls deutlich mehr von “Tagger/OSM - öffentlicher Kartenanbieter - Benutzer” zu “öffentlicher Kartenanbieter - Benutzer” verschieben. Im idealen Fall - sofern es sich um keinen dubiosen Kartenanbieter handelt (z.B. jemand, der bei auf Radfahrer zugeschnittenen routingfähigen Karten gültige Fahrverbote gänzlich unter den Teppich kehrt, den Großteil für Fahrräder verbotener Wege sogar als erlaubt kennzeichnet und für die Unterstützung solch zweifelhafter Karten auch noch zu Spenden aufruft) - wäre letztenendes der “Benutzer” durch sein Handeln ganz allein verantwortlich für einen Gesetzesverstoß. So wie es doch eigentlich wünschenswert wäre. Ein Nicht-Vorhandensein von rein mtb-spezifischen Tags bei für Radfahrer verbotenen Wegen wäre jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.