Rechtsfrage: Wo ist Kartografieren eigentlich NICHT erlaubt?

Verlockend ist das auf jeden Fall, ich schaue mir das Morgen mal in Ruhe an (nicht falsch verstehen, ich habe hier absolut nix zu sagen) aber nach 30 Stunden Wachphase lässt die Konzentration doch erheblich nach… Es gibt noch verdammt viele weise Flecken… Prostituieren denke ich wollen wir; und müssen wir uns deshalb noch nicht… Vielleicht kann man dem GM-Kompetenzforum doch etwas abgewinnen :wink: (Schlipps schon mal zum Bügeln abgegeben)-… GN

Um es noch mal klar zu sagen: ich kann in Deutschland von öffentlichem Grund und Boden jedes Haus fotografieren und ins Netz stellen ohne jemanden zu fragen. Ich darf es nicht von Nachbars Grundstück fotografieren, weil der Hausbesitzer nicht damit rechnen muss, dass man das tut. Da gibt es für die Presse keine Ausnahme. Im Gegenteil: wir haben vor ca. 3 Jahren verschärfte Vorschriften bekommen, was den Schutz von Personen betrifft. So dürfen wir die Häuser nicht so aufnehmen, dass man durchs Fenster Personen erkennen kann. Die Luftbildgenehmigung ist schon vor ca. 15 Jahren abgeschafft worden, aberhier gilt das gleiche, wie mit den Fensterbildern. Wie es dazu kommt, dass manche militärischen Bereiche bei GoogleEarth verpixelt sind, das interessiert mich echt. Seht Euch doch mal Den Helder in den Niederlanden an (liegt bei Texel) … Hartmut

Ok, ich gebe auf! Ich würde trotzdem vorher fragen. Klinke mich aus dieser Diskussion (Foto´s) aus. Georg

@ Georg, mit der Anfahrtsbeschreibung: Auch darüber denk ich ernsthaft nach, aber nicht im ersten Schritt. @Hartmut: Nimm es doch einfach an: Wenn Du fotografierst, ist das das eine. Auch wenn Du Daten über das Haus erfasst. Wenn Du dann aber eine Adress

In Berlin wurde meine Tante mal angemacht, als sie ein Gebäude fotografierte, in dem sich unten eine Kneipe befindet. Der Wirt schickt sofort seine Gorillas raus, die meinten, dass die Kneipe nicht fotografiert werden dürfe, weil die Rechte daran privat oder verkauft seien oderso. Keine Ahnung, ob das stimmte und vor allem ob das rechtlich gültig war. Jedenfalls war das den Gorillas in dem Augenblick ziemlich egal :wink:

Das ist so pauschal erstmal grundlegend falsch. Es kommt nämlich darauf an, wo man sich befindet. In der freien Landschaft gelten hierzulande die Landschafts- und Waldgesetze der Bundesländer. Diese sehen alle ein sehr weitreichendes Betretungsrecht von Privatgrundstücken in der freien Landschaft vor. Dazu zählen Wälder, ungenutzte Agrarflächen und Wirtschaftswege jeglicher Art. Dabei ist unabhängig, ob dieser Landschaftbestandteil der öffentlichen Hand oder wie zum überwiegenden Teil üblich einem Privatmann (Waldbesitzer, Bauer) gehört. Das Betreten muss von dem Besitzer, Eigentümer oder Pächter geduldet werden. Dies gilt aber nur in der freien Landschaft, d.h. nicht in Wohn- oder Gewerbegebieten. Der Privatgarten hinter dem Haus bleibt davon ausgenommen. Auszug aus dem Landschaftsgesetz NRW:

Natürlich gibt es weitere Beschränkungen, z.B. für ausgewiesene Naturschutzgebiete, Militärgelände, Hofräume oder eingesäte Felder. Wobei: Auch bei einem Hofraum muss unterschieden werden, ob die durch den Hof führende Straße vielleicht nicht doch öffentlich ist und damit kein Bestandteil des Hofraums ist.

Auch Wegsperren sind zu beachten, wenn sie offiziell sind. Ein “Betreten verboten” Schild an einem Waldweg hat aber keinerlei rechtlicher Relevanz. Nur eine Wegsperre, die im Einzelfall von der Unteren Landschaftsbehörde genehmigt wurde, gilt. Dieses muss aber durch spezielle Schilder mit einem entsprechenden Text auch zum Ausdruck kommen. “Privatweg, betreten verboten” ohne den entprechenden behördlichen Zusatz kann man in der freien Landschaft schlichtweg ignorieren und im Prinzip den Schilderaufsteller wegen der Sperre sogar anzeigen, weil er sich mit dem Verstoß gegen das Landschafts- und Waldgesetz ordnungswidrig verhalten hat.

Die Vorschriften des Landeswaldgesetzes NRW sind ähnlich großzügig:

Kleine Anekdote zum Fotografieren: In Bremen verläuft die Sebaldsbrücker Heerstraße mitten über das Werksgelände von Mercedes-Benz. Wir hatten mal den Auftrag, einige Bilder vom Werk zu drehen, bekamen aber keine Drehgenehmigung. Also haben wir uns auf die Überführung gestellt und von dort aus das Werk gefilmt. Nach 2 Minuten hielt mit quietschenden Reifen der Werksschutz neben uns und wollte uns verhaften, wir mussten uns echt das Lachen und Grinsen verkneifen. Wir haben die dann drauf hingewiesen, dass uns nur die Polizei verhaften kann und dass wir an dem Ort auf öffentlichem Grund und Boden befänden und alles drehen dürften. Das wollten die natürlich nicht glauben, worauf wir denen gesagt haben, dann sollten sie eben die Polizei anrufen, damit die uns verhaften. Aber sicherheitshalber sollten sie doch bitte den Pressesprecher anrufen, was die dann klugerweise auch getan haben. Der hat die aufgeklärt, sie sind so wieder abgezogen … Merke: Bangemachen gilt nicht! Hartmut