Rechtsansprüche oder die Situation vor Ort?

Nop, über den Hinweis mit den Kutschen werde ich noch in Ruhe nachdenken. Auf die Schnelle habe ich aber gefunden, dass in NRW laut Landesrecht das Kutschefahren auf Feldwegen erlaubt ist, auch wenn diese laut StVO / Beschilderung “nur” für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben sind.

Deine Meinung, ok. Aber eigentlich ein sinnloses Argument. Auch Google ist nicht allwissend oder immer aktuell. Dort kommt es genauso vor, dass entweder sinnlose Umwege vorgeschlagen werden oder Abkürzungen, bei denen man plötzlich in einer Sackgasse landet, wo es mit dem gewählte Verkehrsmittel nicht mehr weitergeht.

  1. möchte ich bitte den ausgewiesenen Radweg sehen mit einem Verbot für alle Fahrzeuge. Aber vielleicht meintest Du auch eine ausgewiesene Radroute.
  2. Warum sollen denn augenscheinlich widersprüchlich beschilderte Wege einseitig zu Gunsten der Radfahrer uminterpretiert werden ohne dabei zu beachten, ob dies vielleicht wieder für ein anderes Verkehrsmittel zu Widersprüchen führt.
  3. Woher willst Du im Falle Deiner Auslegung eigentlich wissen, dass der für Verkehrszeichen Verantwortliche eine falsche Auswahl getroffen hat oder ein paar Euro sparen wollte. Vielleicht hat auch der Verantwortliche für die Radroute einen Fehler gemacht? Oder der eine hat sich mit dem anderen bei einer Änderung nicht abgestimmt … und
  4. ist schlußendlich nicht auszuschließen dass es in einem konkreten Wegeabschnitt tatsächlich auf einer Radroute ein Verbot für alle Fahrzeuge gewollt ist. Dann müssen Radfahrer halt absteigen und schieben.

Ergo: wir mappen access-Regeln, was vor Ort amtlich beschildert ist, auch wenn dies rechtsfehlerhaft sein sollte. Fehlt amtliche Beschilderung kann an sich an privaten Schildern orientieren. Fehlen diese auch kann man gesetzl. Regelung, zB Waldgesetze heranziehen.

Ja, ich meinte “Radroute”.

Natürlich. Aber Google hat Platzhirsch-Bonus, sprich: wird für den einzig wahren Kartendienst gehalten, dem verzeiht Otto Normal das. Einem dahergekommenen Konkurrenten wird das sofort genüsslich aufs Brot geschmiert. Mundus vult decipi. Ich verstehe z.B. auch nicht, wieso so viele Leute Geld für Windows ausgeben, obwohl sie ein OS, das ihre Bedürfnisse mindestens ebenso erfüllt und dabei sogar sicherer, stabiler und flotter läuft, für lau haben könnten.

Soweit ich weiß, werden offiziell ausgeschilderte Radrouten vor Einrichtung mit den zuständigen Ordnungsämtern abgestimmt. Höchst unwahrscheinlich, dass eine Route über einen Weg läuft, der ganz bewusst und absichtlich für Radfahrer gesperrt ist. Bei 250ern in solchen Kontexten gehe ich grundsätzlich erstmal von einem gemeinten 260er aus.

–ks

Ja. Denn der Ersteller der Karte oder Navigation ist (hoffentlich) ein Experte und der kann dann solche Widersprüche in den Daten erkennen und die Entscheidung treffen, wie er damit umgehen will.

Ich selbst habe in meiner Reiter-Navi eine ähnliche Optimierung: Nachdem ich erkannt habe, daß das Tagging highway=track, access=no, foot=yes, bicycle=yes in allen Fällen die ich mir angeschaut habe eigentlich motor_vehicle=no gemeint hat (und nicht horse=no - weitere Fortbewegungsarten wurden einfach vergessen), wird diese Kombination nicht mehr als Routinghindernis gewertet. Aber das ist eine gezielte Entscheidung eines spezialisierten Nutzers.

In unserem Beispiel:

  • Wenn ich also eine Radler-Navi baue kann ich bewußt entscheiden, daß Radroute im Zweifelsfall vor Schild geht und route trotzdem drüber. Oder ich biete es als Option in der Navi an wie ich damit umgehen will.
  • Wenn ich eine Kutschen-Navi baue werte ich nur das Verbotsschild aus, weil ich mit Ärger rechnen muß wenn ich es überfahre. Was Radler tun ist gegenstandslos.

Wenn die Daten schon beim Mappen verfälscht werden, haben die Navis/Karten keine Chance.

Wie Du schon sagst ist das Landesrecht und trifft z.B. in Bayern nicht zu.

Das allgemeine access=no halte ich in diesem Fall für suboptimal. Denn es unterstellt, dass tatsächlich alle Verkehrsarten außer die ausdrücklich freigegeben dort verboten sind, doch dass triff selten zu. Wenn dort foot=yes richtig ist, wäre z.B. in der Regel auch ski=yes korrekt. Und wie Du richtig anmerkst, wäre in dem Beispiel in access=no auch horse=no impliziert ist. Wenn dort aber motorvehicle=no oder vehicle=no stünde, zu horse aber nichts, dann gibt es zwar keine Aussage zu horse, aber eben auch keine falsche. Denn welcher mapper weiß schon so genau, ob dort geritten werden darf? Weglassen von etwas, was man nicht vor Ort sehen kann oder aus zuverlässiger Quelle weiß, ist besser als etwas Falsches einzutragen. Acces=no ist aber bei solchen Wegen in der Regel falsch. Das sollte man nur nehmen, wenn betreten und befahren verboten ist.

Leider ganz und gar nicht.
Hier steht zum Beispiel steht (aus Sicherheitsgründen) ein Schild DE:239 (Fußgänger): https://www.openstreetmap.org/way/28718621#map=20/49.35460/11.20595&layers=C
Den ein oder anderen Mapper hat das hier (vormals) schon massiv gestört, dass die meisten Router hier einen erheblichen Umweg vorgeschlagen haben. Das geht auf dieser wirklich wunderschönen Route aber komplett an der Realität vorbei. Sinnvollerweise kann man an dieser Stelle ja quasi auch ein praxistaugliches “bicycle=dismount” anbringen :wink:

Bei offensichtlich “nicht so gemeinten” Schild traffic_sign=DE:250 auf ausgewiesenen Radrouten erlaube ich mir auch schon mal ein vehicle=no nebst bicycle=permissive (und traffic_sign=DE:250) zu taggen - auch wenn es widersprüchlich erscheinen mag.

Die Rede war von Z. 250, wo einklich Z. 260 gemeint war. Dass ein Z. 239 auf einer Radroute “erst mal schieben” bedeutet, dürfte unstrittig sein.

–ks

Meinerseits gemeint war, dass ich - obwohl es vor Ort nicht so dransteht - im Einzelfall auch mal “ergänzend” tagge. Das Inhaltsgleiche Problem mit Z250 beschreib ich gleich anschließend mit dem Zitat von Galbinus - hatte nur gerade kein Beispiel zur Hand.

Ich habe halt allgemein den Eindruck, dass vielen amtlichen Schildersetzern nicht immer präsent ist, dass Z.250 auch Radfahrer aussperrt – auf Nachfrage wüssten sie es wahrscheinlich, aber beim Schildersetzen wird vermutlich nicht immer dran gedacht. Deshalb nehme ich in solchen Fällen, wo eine amtlich ausgeschilderte Radroute über einen normalen Feldweg (keinen Fußweg) führt und dort Z.250 steht, großzügig an, dass Z.260 gemeint war.

Bei Z.239 auf einer Radroute wird bicycle=dismount getaggt.

–ks

…ich habe bei vielen Wirtschaftswegen in Brandenburg, MV und Sachsen auch das Gefühl, dass nichtamtliche Schildersetzer am Werk sind, die einfach Pkw-Schleichverkehre von Gassigehern, Anglern und biertrinkender Jugend unterbinden wollen.

Zufällig nebenbei entdeckt, meinst Du solche Stellen?
https://overpass-turbo.eu/s/OZw - (hazard=illegal_crossing)