Das halte ich für gewagt. Dein Nichtwissen kann der nächste Nutzer des von dir gemappten Trampelpfades nicht wissen, weshalb er den in der Karte stehenden Trampelpfad naheliegenderweise als Erlaubnis interpretiert. Ein geschickter Rechtsverdreher könnte dir als Mapper dafür einen fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gemäß § 315 Abs. 6 StGB anhängen. Bis zwei Jahre Knast.

Außerhalb offizieller Übergänge ist das auch ohne Schild generell verboten, in allen Ländern, die mir gerade einfallen. Ein offizieller Fußwegübergang muss zwar kein Andreaskreuz haben, aber es muss sich sichtlich um einen bahnbetrieblich angelegten Übergang handeln, etwa durch entsprechende Pflasterung.

–ks