Deine Meinung, ok. Aber eigentlich ein sinnloses Argument. Auch Google ist nicht allwissend oder immer aktuell. Dort kommt es genauso vor, dass entweder sinnlose Umwege vorgeschlagen werden oder Abkürzungen, bei denen man plötzlich in einer Sackgasse landet, wo es mit dem gewählte Verkehrsmittel nicht mehr weitergeht.

  1. möchte ich bitte den ausgewiesenen Radweg sehen mit einem Verbot für alle Fahrzeuge. Aber vielleicht meintest Du auch eine ausgewiesene Radroute.
  2. Warum sollen denn augenscheinlich widersprüchlich beschilderte Wege einseitig zu Gunsten der Radfahrer uminterpretiert werden ohne dabei zu beachten, ob dies vielleicht wieder für ein anderes Verkehrsmittel zu Widersprüchen führt.
  3. Woher willst Du im Falle Deiner Auslegung eigentlich wissen, dass der für Verkehrszeichen Verantwortliche eine falsche Auswahl getroffen hat oder ein paar Euro sparen wollte. Vielleicht hat auch der Verantwortliche für die Radroute einen Fehler gemacht? Oder der eine hat sich mit dem anderen bei einer Änderung nicht abgestimmt … und
  4. ist schlußendlich nicht auszuschließen dass es in einem konkreten Wegeabschnitt tatsächlich auf einer Radroute ein Verbot für alle Fahrzeuge gewollt ist. Dann müssen Radfahrer halt absteigen und schieben.

Ergo: wir mappen access-Regeln, was vor Ort amtlich beschildert ist, auch wenn dies rechtsfehlerhaft sein sollte. Fehlt amtliche Beschilderung kann an sich an privaten Schildern orientieren. Fehlen diese auch kann man gesetzl. Regelung, zB Waldgesetze heranziehen.