Nop, über den Hinweis mit den Kutschen werde ich noch in Ruhe nachdenken. Auf die Schnelle habe ich aber gefunden, dass in NRW laut Landesrecht das Kutschefahren auf Feldwegen erlaubt ist, auch wenn diese laut StVO / Beschilderung “nur” für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben sind.