Gemappt werden sollte das, was angeordnet ist. Normal erkennt man das an den tatsächlich vorhandenen Beschilderungen. Aber hin und wieder werden Schilder auch mal geklaut, dann braucht man das sicher nicht gleich in OSM umtaggen. Behörden und insbesondere Baustellenfirmen machen auch viel Mist. Wenn nichtige (Im Sinne des Verwaltungsrechts) Beschilderungen vorgenommen werden, kann man meiner Meinung nach auch nach Rechtslage taggen.

Aber sehr häufig ist nicht zu erkennen was nun tatsächlich gilt. Im Zweifel das, was beschildert ist.
Wenn du fehlerhafte Beschilderungen siehst, dann geh auf die Behörden zu und lass es korrigieren. Geht meistens formlos und freundlich, ggfs. muss man aber Rechtsmittel nutzen.

“250er am Radwanderweg” ist m.E. ein offensichtlicher Fall von falscher Beschilderung:

(https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html)