woodpeck
(Frederik Ramm)
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Ich mappe aber nicht für Rechtsverdreher 
Naja mal im Ernst, wenn man immer auf den worst case schaut, dann kann man auch durch das Mappen eines Regierungsgebäudes fahrlässig einen terroristischen Akt erleichtern oder durch das Mappen einer Kaserne die Sicherheit der Landesverteidigung gefährden. Oder man macht Indoormapping im Grünen Gewölbe und schwupps kommt der “geschickte Rechtsverdreher” und dichtet einem Beihillfe zum Kunstraub an!
Eher würde ich das Argument gelten lassen, dass ich mit meinem Mapping die Sicherheit eines etwaigen späteren Benutzers des Weges gefährden könnte. Aber wenn ich einen Weg am Felsabhang entlang mappe, heisst das doch auch nicht, dass ich die Verantwortung übernehme, dass jemand da langspazieren und aufs Handy gucken kann…
Mir ist völlig klar, dass das ein Grenzbereich ist, in dem sich die Mapper unterschiedlich verhalten werden, und auch ich würde mein konkretes Handeln von der Art des Gleises und der Art des Trampelpfades abhängig machen - aber sicherlich würde ich nicht ganz streng sagen “da ist zwar ein Weg, aber den darf es nicht geben, also mappe ich ihn auch nicht”.
Bye
Frederik