Galbinus
(Galbinus)
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Zwei Anmerkungen dazu:
- war in dem beschriebenen Kleingartenbeispiel nicht die Rede davon, dass dort irgendetwas stand, dass man dort durchfahren durfte.
- ist noch längst keine Einigkeit darüber erzielt worden, mit welchem access-Wert nun dieser Weg durch die Kleingartenanlage zu versehen ist. Access=no stand allerdings bislang nicht zur Diskussion, lediglich ein access=private. Und dieser lässt meines Erachtens durchaus die Option offen, dass man dort ggf. dort doch durch kann oder darf.
Ich würde diesen Trampelpfad tatsächlich ignorieren oder zumindest mit access=no versehen, da mir bekannt ist, dass in Deutschland das Überqueren von Bahngeleisen tatsächlich aabseits von usgewiesenen Stellen streng untersagt ist. Die Rechtslage ist allgemein bekannt und eindeutig und es gibt keine Inditien vor Ort, die darauf hinweisen, dass es an dieser Stelle anders sein könnte. Denn ein Schild, dass man dort drüber darf oder ein offizieller Wegweiser, der dort drüber führt oder ein offiziell ausgeschilderter Wanderweg wird das nicht sein. (Und in anderen Ländern würde ich mangels Kenntnis sowieso die Finger davon lassen)
Bei einer Kleingartenanlage weiß ich aber in der Regel nicht, wie die Kleingartenverordnung für das jeweilige Bundesland lautet, und erst Recht nicht, ob sie überhaupt für diese Kleingartenanlage Gültigkeit besitzt. Gibt es daher keine Schilder vor Ort (die den Zugang erlauben), führt dort kein offiziell ausgeschildertert Wanderweg durch sondern gibt es als einzige Indizien vor Ort einen Zaun mit Toren, die teilweise auch noch verschlossen (im Sinne von Abgeschlossen sind) wäre dies auch nach reiflicher Überlegung für mich access=private = Der Besitzer dieses Grundstücks entscheidet darüber, wer wann dort durch darf.
Das handhabe ich tatsächlich anders. In der Kenntnis, dass in Nordrhein-Westfalen, also dem Bundesland, in dem ich in der Regel mappe, ein sehr weitreichendes Recht für Radfahrer besteht, im Wald selbst auf Privatwegen unterwegs zu sein, dass nur in sehr wenigen begründeten Fälle mit behördlicher Genehmigung das Radfahren auf einem solchen Forstweg untersagt werden kann, würde ich bei eine Kombi des Schildes “Verbot für Fahrzeuge alle Art” mit dem Zusatzschild “Forstwirtschaftlicher Verkehr frei”, wie es relativ häufig entgegen fälschlich zu finden ist, für mich als “Verbot für Kraftfahrzeuge” interpretieren. In meiner Region wird inzwischen bei Neubeschilderungen tatsächlich die Kombination aus “Verbot für Kraftfahrzeuge” mit “Forstwirtschaftlicher Verkehr frei” genutzt. Aber alte (falsche) Beschilderungen stehen noch in der Landschaft herum.
Mein Fazit: Insgesamt eines von vielen Themen, bei dem es schwierig ist, eine allgemeingültige Regel zu finden, die nicht einen Ermessensspielraum lässt.