So pauschal kann man das nicht sagen, denn beim Buch ergibt sich aus dem Schutz ja auch nicht “lesen und verwenden verboten”. Wenn auf einer Wandertafel eine sehr ausfuehrliche Wegbeschreibung steht, so duerfte die doch schuetzenswert sein und man darf sie nicht einfach kopieren. Das gleiche gilt ja auch fuer Karten auf Wandertafeln, die durch das Aushaengen ja auch nicht ins Allgemeingut uebergehen. Nach meinem Wissen (bin aber auch kein Jurist) spricht allerdings nichts dagegen, von einem ausgeschilderten Wanderweg eine eigene Beschreibung anzufertigen oder, worum es uns ja geht, eine eigene Karte zu zeichnen. Gruss Torsten