Ganz genau wird man diesen Punkt nie treffen können. Berge haben üblicherweise einen Durchmesser von mehreren Kilometern, so dass man garantiert einen Punkt in Gipfelnähe treffen wird. Entscheidend ist halt, dass der Knotenpunkt abhängig von der jeweiligen Landschaftsform einigermaßen genau eingezeichnet wird. Linkes oder rechtes Flussufer kann möglicherweise als entscheidende Information gelten, insbesondere dann, wenn es keine Brücken gibt. Ob der Weg nun 2 m oder 20 m vom Flussufer entfernt ist, spielt in diesem Fall keine große Rolle. Wenn der Weg aber den Fluss zweimal überquert, obwohl er eigentlich am Ufer entlangführt, dann könnten ganz, ganz böswillige Menschen dies als Verfälschung bezeichnen. Wer einigermaßen sorgfältig arbeitet, der wird wichtige Wegepunkte so exakt eintragen, dass keine Abweichung zum eigentlichen Knotenpunkt erkennbar ist. Geringfügige Abweichungen, die beispielsweise dann entstehen, wenn der Wanderer in einem Gasthaus einkehrt, gelten zwar theoretisch als Entstellung, aber ob diese kleine Abweichung für einen Prozess ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Schließlich hat kein Tourismusverband ein Interesse daran, sein Image durch langwierige und riskante Prozesse zu ruinieren, zumal ein Kläger die Gerichtskosten im Voraus bezahlen müsste. Problematisch ist hier die Tatsache, dass es keine deutschsprachige Kontaktadresse gibt. Schließlich ist es wesentlich billiger, mit einer kurzen E-Mail auf Missstände hinzuweisen als einem Rechtsanwalt mehrere Tausend Euro für einen ungewissen Prozess in den Rachen zu schieben, bloß damit dessen Name als unterlegene Minderheitsmeinung in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht wird.

Bei ganz heiklen Wegen (Rally Paris-Dakar, Tour de France) kann sich das lohnen, wenn man den genauen Verlauf der Route nicht kennt und Ärger vermeiden möchte. Dann müsste man konsequenterweise darauf hinweisen, dass man diese Route aus verschiedenen unzuverlässigen Quellen zusammengetragen hat. Für einen deutschen Wanderweg, der durch öffentliche Hinweisschilder gekennzeichnet wird, ist diese Vorsichtsmaßnahme jedoch unnötig. In Deutschland und in anderen mittel- und osteuropäischen Staaten gilt die Panoramafreiheit, die das originalgetreue Abzeichnen und Kartographieren von Plänen im öffentlichen Straßenraum erlaubt. Gruß FK270673