Damit es keine Missverständnisse gibt: Das Landeswaldgesetz gilt für alle Wälder, auch die in Privatbesitz (dürfte in allen Bundesländern so sein).
Kein Waldbesitzer kann eigenmächtig das Betretungsrecht ändern, die 2m-Regel gilt überall, ein generelles access=private bei Privatwald ist übrigens auch nicht korrekt.

Beschilderte Ausnahmen von der 2m-Regel gibt es sehr wohl (MTB-Trails), da ist eine MTB-Klassifizierung natürlich sinnvoll.

Auf schmalen Wanderwegen (in BW) sehe ich das kritisch.
Auch wenn die MTB-Fraktion die 2m-Regel vehement kritisiert, es gibt sehr wohl auch gewichtige Gründe für die Beibehaltung.
Die Gesetzeslage ist aber klar, die MTB-Tags haben schon so etwas den Geruch der Ermunterung zu Gesetzesübertretung (die de facto in großem Rahmen geschieht). Ich tagge daher dort nie MTB-Klassen, lösche sie allerdings auch nicht.

Zur X-ing-Route, so weit ich sie gefahren bin: Die Ausschilderung vor Ort entsprach dem offiziellen Streckenverlauf und enthielt keine “verbotenen” Strecken (höchstens mal 50 m Einbahnstraße). Die Schilder wurden aber gelegentlich schon mal woanders hin versetzt, wenn es dem Grundstücksbesitzer nicht passte, dann kann es Abweichungen geben.