Rechtlicher Hinweis zur Benutzungsberechtigung von Wegen in Waldgebiet

Nur meine Meinung dazu (ohne auf die tausend anderen Beiträge im Thread einzugehen):

  • mtb:scale gibt die Schwierigkeit an und nicht die Berechtigung

  • andere mtb:* Tags sind kaum in Verwendung, aber mit ihnen wird es ähnlich sein

  • Grundsatz “we map what we see”: Verbote nur dann taggen, wenn sie vor Ort angeschrieben sind. Gesetzliche Regelungen gehören auf http://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Access-Restrictions dokumentiert, und Anwendungen müssen diese Regeln implementieren. Dann brauchen bei gesetzlichen Änderungen nicht Millionen Wege umgetaggt werden, sondern nur eine Zeile in dieser Wikiseite und eine Konfigzeile in jeder Anwendung.

  • Die Aufgabe der Kartografie liegt darin, die Realität abzubilden, unabhängig davon, ob die Daten dann für irgendwas missbraucht werden können. Sonst dürften wir keine Häuser mappen, weil es Einbrechern helfen könnte, und wir dürften keine Synagogen mappen, damit Dschihadisten nicht auf die Idee kommen dort einen Anschlag zu verüben, und wir dürften keine Autobahnen mappen, damit keiner auf die Idee kommt dort illegale Straßenrennen zu veranstalten. Eigentlich dürften wir überhaupt nichts mappen, weil alles irgendwie missbraucht werden kann. Bitte, jeder Anwender ist selber voll für sein Handeln verantwortlich. Siehe die Leute, die mit dem Auto in den Fluss fahren, weil die im Navi eingezeichnete Brücke nicht mehr existiert.