Für mich ist eine höhengleiche Kreuzung einer Straße und einer Bahnstrecke ein Bahnübergang, unabhängig davon, ob beide Strecken noch genutzt werden oder nicht. Ist einfach ein Orientierungsmerkmal – „zweite rechts hinterm Bahnübergang“ – und sollte daher in der Karte entsprechend markiert werden.
Wenn die Bahnstrecke tatsächlich abgebaut ist, also die Vorrichtung nicht mehr als Bahnübergang erkennbar ist, stimme ich dir zu, dann kann das Tag wirklich raus.
–ks