Radwege die X.te

Hallo,
ich versuche in meiner Gegend gerade etwas aufzuräumen. Ich finde zwar ähnliche Probleme, aber irgendwie nicht “meines”. Bei uns gibt es viele Radwege, die je nach Richtung unterschiedlich beschildert sind.

A: Gemeinsamer Fuß-/Radweg rechts von der Straße in Richtung der Straße, also highway=path; bicycle=designated; foot=designated; segregated=no;traffic_sign=DE:240; oneway:bicycle=???). In Gegenrichtung auf dem selben Stück Asphalt/Weg rechts von der Straße: Gehweg + Radfahrer frei in Gegenrichtung (highway=footway; bicycle=yes; foot=designated; segregated=no; traffic_sign=DE:239,1022-10; oneway:bicycle=???).
Also faktisch ein bidirektionaler Fuß-/Radweg rechts von der Straße, aber in die eine Richtung nutzungspflichtig und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, in die andere Richtung nicht nutzungspflichtig, aber Schrittgeschwindigkeit.

B: Wie A, nur auf der linken Seite.

C: Wie A, aber als Rechtsabbieger, am Bypass eines Kreisverkehrs d.h. wer in eine andere Richtung will, für den ist es nicht nutzungspflichtig, bzw. ähnliche Situationen, in denen der Radweg abhängig vom gewünschten Ziel nutzungspflichtig ist, oder eben nicht.

D: ein Gehweg ohne VZ 239, aber mit Radfahrer frei, also ein Gehweg mit nicht nutzungspflichtigem Radweg ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (highway=footway; bicycle=yes ???).

E: Radwege, die mal gemischte Geh-/ Radwege sind, und dann mal ein Stück weit Gehweg mit Fahrrad frei (also same as before, nur in Schrittgeschwindigkeit)

F: Straße / Sackgasse ohne Kraftverkehr von der einen Richtung (motor_vehicle=destination; traffic_sign=DE:260,1020-30), Gehweg mit Fahrrad frei aus der anderen Richtung .

Wie pflegt man diese Radwege ein?

Wie ziehen sich Routenplaner wie Komoot eigentlich, ob sie auf dem Radweg routen, oder nicht? Also z.B. Fahrrad in Schrittgeschwindigkeit macht ja nicht viel Sinn, außer es ergibt sich eine Zeitersparnis oder das Ziel liegt an so einer Stelle.

Da nicht nutzungspflichtige Radwege auf dem Hochbord nach Expertenmeinung aufgrund der erhöhten Gefährdung tunlichst nicht genutz werden sollen, müsste man denen das Tag class:bicycle=-3 mit geben, geht das, ohne den Gehweg als eigenen Pfad anzulegen, was ja eigentlich doof ist, weil Fußgänger ja eigentlich immer die Straße queren können sollten (außer es geht wirklich nicht)? Hier hat die Stadt als “Lösung” neben den Fahrrad-Symbolen auf dem “Radweg” auch Fahrrad-Symbole auf die normale Fahrbahn gemalt, damit Radler weniger angegangen werden, wenn sie nicht auf dem Gehweg fahren.

Selbiges gilt für bidirektionale Radwege für die Fahrtrichtung auf der der Radweg auf der linken Seite liegt, wenn er nicht nutzungspflichtig ist.

Wie gibt man das in OSM an?

(UND WARUM KÖNNEN GEMEINDEN RADWEGE NICHT EINFACH SAUBER UND KLAR ANLEGEN !?!? :((( )

Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, werden Fuß/Radwege bei Dir separat gemappet? Die Nutzungspflicht ergibt sich aus dem Tag auf der Straße. Also wenn der Fahrradfahrer den Radweg zu nutzen hat, dann bicycle=use_sidepath auf die Straße. Dass die Gemeinde sich teilweise widersprechende Schilder aufstellt, ist keine Neuigkeit. In diesem Fall dient es aber vermutlich vorwiegend der Kennzeichnung der Nutzungspflicht in eine Richtung, ich würde also einfach nur

highway=path; bicycle:forward=designated; bicycle:backward=yes; foot=designated; segregated=no;traffic_sign=DE:240; oneway:bicycle=no

machen. So viel zu A und B, die anderen muss ich auch erstmal verstehen. Kann mir das gerade schlecht vorstellen. Und ich brauche Schlaf :slight_smile:

Hallo,
hilft dir vielleicht der WIKI Eintrag weiter?
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren#Stra.C3.9Fenbegleitende_Wege

Gruß
Danfost

Danke! :forward und :backward haben schon viel geholfen. Das klappt scheinbar auch bei Schildern.

Allerdings funktioniert das Routing nicht korrekt.

Ich habe hier 500 m von einem solchen Weg genommen. Der wird in beide Richtungen mit 2 Minuten geroutet. Ich hätte erwartet, dass es die eine Richtung 2 Minuten dauert und die andere Richtung 4-5 Minuten, wegen Schrittgeschwindigkeit.
https://www.openstreetmap.org/directions?engine=fossgis_osrm_bike&route=48.80392%2C9.80747%3B48.80356%2C9.81311

Es macht ja in der Regel keinen Sinn, so einen Radweg zu routen, sondern man sollte die Straße nutzen, will man noch am selben Tag am Ziel sein.

Wie genau gibt man bei der Straße an, welche Richtung man den Radweg nehmen muss?

Zu C:

Angenommen da ist eine Abzweigung. Der nutzungspflichtige Radweg folgt dem Rechtsabzweig. Wenn man nun dem linken Pfad folgen will, dann ist der Radweg nicht nutzungspflichtig. Ebenso jeder Radweg, der sich mehr als 5 m von der Route des Weges der Straße entfernt, die man nutzen würde, wäre man mit KFZ unterwegs. Man kann also nicht an der Straße fest machen, ob der Radweg genommen werden muss oder nicht, ohne zu wissen, wo man hin will. Das weiß ja erst der Routenplaner.

Gleiches gilt, wenn der Radweg für die Richtung, die man will, nicht durchgängig ist. Dann muss man auch nicht für 20 m auf den Radweg hüpfen und dann wieder runter. Es ist sicherer, auf der Fahrbahn zu bleiben.

D werde ich nach http://osmtools.de/traffic_signs/?signs=1022-10 lösen, in Kombination mit forward backward.

F wiederum ist ja doch nur eine Variante von A.

Leider nicht, da da ja die Fälle, dass ein Radweg zwar in 2 Richtungen aber mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten beschildert ist. Der Fall taucht dort in den Beispielen nicht auf. Bei uns sind aber der Großtel der Radwege genau so, dass sie gemischt mit Fußgängern sind, und in die eine Richtung nutzungspflichtig, in die andere Richtung nicht, dafür die andere Richtung aber Schrittgeschwindigkeit erzwingt.

Diese Kombi auf ein- und demselben Wegstück: In eine RIchting 240, in die andere Richtung Gehweg, Schleichradler frei?
Das ist eindeutig ein Fall von …

Das nichtbenutzungspflichtige Gegenstück zu 240 ist ein einsames “Radfahrer frei” ohne 239 drüber, das 239 drüber ist eine Fehlbeschilderung :frowning: , die man der zuständigen Verkehrsbehörde melden könnte, wenn man mag, man sollte aber erfahrungsgemäß nur nicht erwarten, dass die Behörde den Fehler auch versteht … :roll_eyes:

Nach “man sieht doch, was gemeint ist” würde ich das 239 hier dezent ignorieren …

Für komplexere Fälle mit (Nicht-)Benutzungspflichten und Ein-/Zweirichtungsverkehr und womöglich auch noch wechselnd habe ich glaub noch nirgends einen wirklich feingranular sauber beschilderten Kreisel gesehen … :roll_eyes:

M.E. ist der Weg weiterhin für den Radverkehr vorgesehen und angelegt, also designiert: b=deisgnated.
Der Unterschied findet sich, wie schon erwähnt, an er Fahrbahn, hier bicycle=optional_sidepath

Zerhackstücken … :roll_eyes: … und die Fahrbahn gleich mit wg. b=use/optional…

Falls es irgendwo 'n Pfosten gibt, dort trennen … Sonst evtl. nach praktischer Breite …

Nach der Pi x Daumen - Formel und wenn das dicke Fell gegen Behördenwahnsinn des Alltags fehlt, nach je 100 Radwegen püschelogische Betreuung suchen oder so … :roll_eyes: :sunglasses:

Jeder wie er mag … Und Brouter kann man in Grenzen ggfs. selbst konfigurieren …

Da werden sich die Meinungen teilen …
Die Fraktion der Gehwegradler wird das gaaaaanz anders sehen!!1 :roll_eyes:

Schwierig …

Wenigstens was …
Aber ob der gemeine Autofahrer versteht …
Heute wieder einen getroffen, der den Unterschied zwischen “Rad weg” und Schmutzstreifen nicht kannte …

Ohne seperaten way?
Knifflig, weil das bicycle=use/optional_sidepath, warum auch immer, nur beim Getrenntmapping verwendet werden soll, aber auch beim Eigenschaftsmapping höchstsinnvoll wäre …

Apropos …
Habe jetzt schon 99 …
Kennt jemand zufällig einen mit freien Terminen …? :roll_eyes:

Dem möchte ich widersprechen. Ich gehe eher davon aus, dass hier kein einziger Weg bei seiner Erstellung für den Radverkehr vorgesehen war. Man pappt jetzt eben nur überall Fahrrad-Schilder an Gehwege, Pfade und Hintergassen.

Die Frage der Widmung von Verkehrsflächen ist eine Sache, die OTG nicht erkennbar und in der Regel auch nicht so einfach zugänglich ist, schon gar nicht in seiner historischen Entwicklung.
Solange nicht gegen Verkehrszeichen geklagt wird, sind sie zu beachten, auch wenn sie gegen eine Widmung verstößen …

OTG ist nur zu ermitteln, dass die Wege aktuell für den Radverkehr vorgesehen SIND, egal ob mit oder ohne Benutzungspflicht, nicht ob sie es immer WAREN …

“Das Routing” gibt es hier nicht. Ob und wie ein Router die Daten (und die möglichen Geschwindigkeiten) interpretiert, bleibt ihm überlassen. Außer Schildern gibt es ja auch noch andere Eigenschaften (z. B. surface und smoothness). Nebenbei: Wäre es denn realistisch, wenn auf einem gemischten Rad-/Fußweg “Schrittgeschwindigkeit” angenommen werden würde? So langsamen Radfahrern begegne ich höchst selten - insbesondere bei fußgängerarmen Außenbereichswegen :wink:

Also sollen Routenplaner Routen planen, in der Annahme, dass die Nutzer die Verkehrsregeln missachten?

Ich hätte ja lieber, dass die Gemeinden unrealistische Schilder nicht aufstellen. Ein “Fahrrad frei”, ohne das Schild “Gehweg”, würde sofort jede beliebige Geschwindigkeit erlauben (und dem Radfahrer sogar Vorrang einräumen, was selbst bei “Geh-/Radweg” nicht der Fall ist.

Ah, Moment. Da gibt es dann wieder ein Problem, weil ab Punkt X auf der anderen Straßenseite plötzlich ein “Fahrrad frei” auftaucht, und dann hat man plötzlich auf jeder Seite Radwege… Und eine Straße weiter das Selbe gleich nochmal … es ist zum Mäuse melken… So eine Flickschusterei…

Was passiert, wenn man die Pfade, bei denen nach StVO Schrittgeschwindigkeit ist, mit maxspeed=7 markiert?

?
-v

“Vorrang” ist das falsch Wort.

https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/#allein-stehende-zusatzzeichen-radfahrer-frei-in-fahrtrichtung-rechts

Achso. das …

Stimmt aber nicht so ganz.

Gehweg + Schleichradler frei findet man bem Vz 239:
“Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.”

“Radfahrer frei” ist für rechtsseitige Radwege nicht direkt definiert, muss man wohl als nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg nach § 2 (4) S. 3 “Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.”, weil so linksseitige definiert sind nach S. 4: " Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.", so dass man die Regeln des Vz 240 als gültig betrachten sollte:
“Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.”

Mit 239 also absoluter Nachrang, ohne ein … sagen wir mal … reduzierter Nachrang, aber sicher kein Vorrang …