Radwege: Benutzungspflicht

Hi!

Ganz Deiner Meinung :frowning:

Wie gesagt, eine von drei konkurrierenden Interpretationen. War übrigens früher auch mal der Meinung, daß es genau so richtig wäre.

Cycleway und designated verwende ich nicht mehr, da mindestens dreideutig.

Mit blauem Schild: highway=path, bicycle=official

Ohne blaues Schild ist es in Deutschland kein Radweg, bei Feldwegen highway=track, ansonsten ein neutrales highway=path ohne weitere Tags.

bye
Nop

Sehe es wie Nop, daher faende ich highway=cycleway & bicycle=obliged einfach am besten. Obliged sollte nur dann verwendet werden, wenn der Fahrradweg auch in Wirklichkeit Benutzungspflichtig ist, sprich es gibt eine parallel verlaufende Hoeherwertige Straße. Weil wenn keine Alternative vorhanden ist, dann ist die Benutzungspflicht eben nur faktisch vorhanden, sie hat aber keine Auswirkungen.

Eine weitere Moeglichkeit ist designation=public_cycleway … aber auch dass finde ich zu schwammig.

Das sieht die StVO aber anders:

Eine Benutzungspflicht für Radwege gibt es nur, wenn ein entsprechendes Kennzeichen vorhanden ist - bedeutet im Umkehrschluss es gibt auch Radwege ohne Kennzeichnung - die dann aber nicht benutzt werden müssen bzw. nicht dürfen.

Es gibt übrigens auch keine generelle “Radwegbenutzungspflichtbefreiung” für Rennräder. Nur wenn der Radweg mit einem Rennrad objektiv nicht benutzt werden kann, darf auf die Straße ausgewichen werden.

Ich beziehe mich nur auf eigenständige Wege, nicht auf an Straßen direkt angebaute Rad/Fußwege - die werden wieder anders getaggt.

Laut STVO sind ausschliesslich STRASSENBEGLEITENDE Radwege (unter gewissen Voraussetzungen) benutzungspflichtig. Um Radwege jenseits von Strassen muss man sich in diesem Zusammenhang also keine Sorgen machen. (Allerdings haette ich die schon gerne per Tag unterschieden, damit man die an Strassen verlaufenden Radwege in Karten ausblenden kann, aber eigenstaendige Radwege immer noch drin behaelt.)

Nebenbei bemerkt: Ein Radweg gilt laut Rechtsprechung nicht als strassenbegleitend, wenn er bei Einmuendungen eine andere Vorfahrtsregelung hat als die parallel verlaufende Strasse. D.h. solche Radwege sind also trotzt Strasse nebenan und blaues Schildchen nicht benutzungspflichtig.

Das Thema ist fuer ein Massenprojekt wie OSM einfach zu kompliziert, so dass da sowieso nichts brauchbares bei rauskommen kann.

(Das Selbe denke ich uebrigens auch von der Strassenverkehrsordnung: die meisten Bundesbuerger bewegen sich mit einem arg begrenzten Wissensstand durch die Lande. Es ist mir unverstaendlich, warum es trotzdem nur relativ wenig Unfaelle gibt :slight_smile:

Gruss
Torsten

Hast Du dafür auch eine Quelle und ggf. ein Beispiel parat? Bei uns in der Stadt verlaufen die Radwege (wenn überhaupt Beschildern und vom Zustand zumutbar) entweder direkt neben der Straße (inkl. gleicher Vorfahrtregelung) oder davon völlig unabhängig, dann oft in Verbindung mit einem Fußweg.
Außerhalb verläuft der Radweg zwar etwas weiter von der (Bundes-)Straße entfernt, aber trotzdem mehr oder weniger parallel dazu. Subjektiv also auch Straßenbegleitend.

Wenn es dafür keine gesetzliche Regelung gibt, würde ich mich sehr zurückhalten, bei OSM einen Radweg als Straßenbegleitend oder nicht zu kennzeichnen.

Davon abgesehen verstehe ich nicht, warum Radfahrer immer so scharf darauf sind neben Autos auf der Straße zu fahren. Ich bin immer froh wenn sich ein (benutzbarer) Radweg neben der Straße befindet. Aber das liegt vermutlich daran, dass ich auch andere Verkehrsmittel nutze und weiß, dass Fahrradfahrer auf der Straße genauso störend sind, wie Fußgänger auf dem Radweg.

Es geht noch komplizierter:

Ist der Radweg hier benutzungspflichtig? Hat ein einbiegender Traktor hier Vorfahrt?

Chris

Liess dich mal durch http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html Dort findest du auch weiterfuehrende Verweise.

Dann hat dir anscheinend noch kein Auto mal beim Abbiegen die Vorfahrt genaunommen, weil er dich leider mal ein bisschen auf dem Radweg uebersehen oder nicht fuer voll genommen hat. Wenn du einmal ueber eine Motorhaube geflogen bist, dann wirst auch du wahrscheinlich die hoehere Sicherheit auf der Fahrbahn zu schaetzen wissen.

Gruss
Torsten

Vewaltungsvorschrift zur StVO zu §9 Abs 3:
I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

Ja und nein.

Ja, denn selbstverständlich kennt man als Autofahrer genügend Situationen, wo auf der Straße fahrende Radfahrer den Verkehrsfluss aufhalten.

Nein, denn obige Sichtweise deutet einen tendenziell falschen Grundansatz an, zu dem man gerne neigt: Der (erlaubterweise) auf der Straße fahrende Radfahrer ist dort ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer. Ein überspitzter Vergleich: rote Ampeln, Zebrastreifen, Rechts-vor-links-Regelungen halten mich als Autofahrer ggf. auch auf. Trotzdem stelle ich jene nicht in Frage. Genauso muss man als Autofahrer eben Radfahrer auf der Straße hinnehmen. Theoretisch könnte der Radfahrer mit der gleichen Berechtigung sagen, dass ihn die Autos auf der Straße stören. Im Gegensatz dazu ist die Radwegbenutzung durch Fußgänger im Regelfall verboten.

Unabhängig von obigem: gerade in diesem Winter bemerkt man beim Radfahren übrigens, wie “schwer” sich viele Autofahrer und auch Radfahrer mit dem Verständnis oder Wissen tun, dass Radfahrer die Straße benutzen dürfen. Selbst wenn ein (nicht mal benutzungspflichtiger) Radweg deutlich sichtbar mit einem 1 m hohen Schneeberg zugeschüttet ist oder dort eine dicke Eisschicht vorhanden ist, gehen viele dennoch davon aus, dass Radfahrer dann den Radweg benutzen müssen.

@de_muur: Auf der verlinkte Seite befindet sich nur eine Beschreibung, keine rechtliche Grundlage.
Das Abbiege Problem kenne ich auch, allerdings auch genügen Radfahrer, die eine für sie rote Ampel missachten und sich dann wundern wenn ein Auto sie mitnimmt. Oder Radfahrer die entgegen der Fahrtrichtung den Radweg benutzen und mit einem abbiegenden Auto kollidieren. Oder Radfahrer, die auf der Straße fast zwischen parkenden Autos und zu dicht überholenden Fahrzeugen eingequetscht werden. Oder Radfahrer, die an der Kreuzung sich zwischen den Auto durch drängeln müssen und dann entweder über eine sich spontan öffnende Tür absteigen oder hinter der Kreuzung die eben überholten Autos wieder aufhalten. Oder Radfahrer die unerlaubterweise die Busspur nutzen. oder oder oder … Ich wohne in Berlin hier kann man jeden Tag Fehlverhalten von beiden Seiten beobachten. Das gehört aber nicht mehr zum Ausgangsthema. :wink:

@Ebbe73
Danke für die Quelle.
Wenn ein Radfahrer erlaubterweise die Straße nutzt, ist ja nichts dagegen einzuwenden - auch wenn viele Autofahrer dies anders sehen und Radfahrer ein Hindernis darstellen (wie Mofa- und 50ccm-Rollerfahrer, LKWs, Zweitspurparker usw.) Letztlich fühle ich mich als Radfahrer auf solchen Straßen aber auch nicht wohl und würde lieber einen Radweg nutzen - wenn einer vorhanden und benutzbar wäre.
Radfahrer betrachten doch die Auto auf der Straße auch als Hindernis - zu beobachten an jeder Kreuzung :wink:

Um die Diskussion zu einem Ende zu führen. Es gibt sowohl Auto- und Radfahrer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten und somit ein schlechtes Licht auf ihre “Gruppe” werfen. Etwas mehr Toleranz gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern würde allen gut tun. Dabei spielt sicherlich bei vielen Autofahrern eine Unkenntnis aktueller Vorschriften in Bezug Radwege und deren Benutzungspflicht eine Rolle. Anderseits outen sich ja auch hier einige Radfahrer als bewusste Missachter entsprechender Vorschriften.

Um abschließend noch zum Thema zurück zu kommen, bin ich stets dafür nur das zu mappen, was die Situation objektiv vor Ort darstellt. Also eine Straße, ein Radweg (ggf. mit Schild), ein Fußweg oder was auch immer. Alles weiter ist nur eine Interpretation des Mappers und somit subjektiv. Der eine meint, der Radweg ist Straßenbegleitend weil eben parallel dazu, der nächste nicht, weil der Radweg 5,50 m von der Straße entfernt ist.

Wie wahr, und das könnten wir vermutlich fast beliebig ausdehnen, z.B. auf Fußgänger<->Radfahrer, Wanderer<->Mountainbiker, Langläufer<->Wanderer, Hundebesitzer<-Läufer/Jogger und wen auch immer…