Vewaltungsvorschrift zur StVO zu §9 Abs 3:
I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

Ja und nein.

Ja, denn selbstverständlich kennt man als Autofahrer genügend Situationen, wo auf der Straße fahrende Radfahrer den Verkehrsfluss aufhalten.

Nein, denn obige Sichtweise deutet einen tendenziell falschen Grundansatz an, zu dem man gerne neigt: Der (erlaubterweise) auf der Straße fahrende Radfahrer ist dort ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer. Ein überspitzter Vergleich: rote Ampeln, Zebrastreifen, Rechts-vor-links-Regelungen halten mich als Autofahrer ggf. auch auf. Trotzdem stelle ich jene nicht in Frage. Genauso muss man als Autofahrer eben Radfahrer auf der Straße hinnehmen. Theoretisch könnte der Radfahrer mit der gleichen Berechtigung sagen, dass ihn die Autos auf der Straße stören. Im Gegensatz dazu ist die Radwegbenutzung durch Fußgänger im Regelfall verboten.

Unabhängig von obigem: gerade in diesem Winter bemerkt man beim Radfahren übrigens, wie “schwer” sich viele Autofahrer und auch Radfahrer mit dem Verständnis oder Wissen tun, dass Radfahrer die Straße benutzen dürfen. Selbst wenn ein (nicht mal benutzungspflichtiger) Radweg deutlich sichtbar mit einem 1 m hohen Schneeberg zugeschüttet ist oder dort eine dicke Eisschicht vorhanden ist, gehen viele dennoch davon aus, dass Radfahrer dann den Radweg benutzen müssen.