Laut STVO sind ausschliesslich STRASSENBEGLEITENDE Radwege (unter gewissen Voraussetzungen) benutzungspflichtig. Um Radwege jenseits von Strassen muss man sich in diesem Zusammenhang also keine Sorgen machen. (Allerdings haette ich die schon gerne per Tag unterschieden, damit man die an Strassen verlaufenden Radwege in Karten ausblenden kann, aber eigenstaendige Radwege immer noch drin behaelt.)

Nebenbei bemerkt: Ein Radweg gilt laut Rechtsprechung nicht als strassenbegleitend, wenn er bei Einmuendungen eine andere Vorfahrtsregelung hat als die parallel verlaufende Strasse. D.h. solche Radwege sind also trotzt Strasse nebenan und blaues Schildchen nicht benutzungspflichtig.

Das Thema ist fuer ein Massenprojekt wie OSM einfach zu kompliziert, so dass da sowieso nichts brauchbares bei rauskommen kann.

(Das Selbe denke ich uebrigens auch von der Strassenverkehrsordnung: die meisten Bundesbuerger bewegen sich mit einem arg begrenzten Wissensstand durch die Lande. Es ist mir unverstaendlich, warum es trotzdem nur relativ wenig Unfaelle gibt :slight_smile:

Gruss
Torsten