Das sieht die StVO aber anders:
Eine Benutzungspflicht für Radwege gibt es nur, wenn ein entsprechendes Kennzeichen vorhanden ist - bedeutet im Umkehrschluss es gibt auch Radwege ohne Kennzeichnung - die dann aber nicht benutzt werden müssen bzw. nicht dürfen.
Es gibt übrigens auch keine generelle “Radwegbenutzungspflichtbefreiung” für Rennräder. Nur wenn der Radweg mit einem Rennrad objektiv nicht benutzt werden kann, darf auf die Straße ausgewichen werden.