Nach meinem Wissen gilt für die die ganz normale Benutzungspflicht. Kannst Du bitte die entsprechende Ausnahmeregelung in der Straßenverkehrsordnung benennen?

Wenn Deine persönliche Meinung von der Straßenverkehrsordnung abweicht, sollte es in den OSM Daten trotzdem korrekt abgebildet werden.