Radwege an Einbahnstraßen oder Anlieger frei

Folgender Link zeigt ein Beispiel, bei dem man von der Hauptstraße (Hansaring) von Osten kommend nicht auf den Radweg (Richtung westen) einfahren kann, da man sonst 1m gegen die Einbahnstraße fahren würde.
http://www.openstreetmap.org/?mlat=50.949421&mlon=6.95298&zoom=18&layers=M
Gut, hier fängt die Linie des Radwegs grade erst an, und könnte vom Straßenknoten “diagonal” abzweigen (macht hier sogar Sinn, da vorher ein Sutzstreifen ist), doch meist ist der Radweg durchgängig, und man will nicht bei jeder Kreuzung so eine “falsche” Verschwenkung malen.

Anderes Beispiel ist hier:
http://www.openstreetmap.org/?lat=51.141899&lon=7.310578&zoom=18&layers=M
Die Straße Jumkernbusch ist als access=destination (ja, richtiger wäre vehicle oder motor_vehicle) getaggt. Von dem Radweg darf jetzt eigentlich nicht auf die Hauptstraße gefahren werden, oder umgekehrt. Deswegen habe ich hier bei diesem Beispiel bei dem Stummel zwischen Radweg und Straße das access-Tag entfernt.

Edit: Bei highway=service + service=driveway ist gleiche Problem, über die Hauseinfahrten sollten Radfahrer ja auch nicht geroutet werden.

Wollte mal fragen wie wir das handhaben?
Einfach die Router dazu bringen, dass alle Verbote unter 3m nicht beachtet werden? Im Normalfall steht (oder gilt) das entsprechende Schild erst hinter dem Radweg.

Edit: Bzw. solle jeder Mapper darauf achten? Wie sollte darauf hingewiesen werden?
Ggf. ließe sich mit etwas Aufwand nach den kreuzenden Wegen suchen, so dass diese per Hand korrigiert werden können.

Gruß
Masi

Ich kann fuer meinen (B)Router antworten. Der hat mit solchen kurzen verbotenen One-Ways garkein Poblem, weil sie für Fahhräder nicht verboten sind, sondern nur Kostenfaktor 5 haben. Bei 2 Metern macht das “8 Meter Zusatzstrafe” und fällt einfach nicht auf.

Mit Verwinkelungen habe ich schon grössere Probleme, weil ich im Fahrardprofil eine relativ drastischen Winkelstrafe drin habe (90m für 90 Grad). Eine solche “Doppelecke” kostet also 180m Strafe und führt dann auch schonmal dazu, dass der Radweg ignoriert wird und stattdessen die Strasse genommen. Hier habe ich mit 45 Grad Anschlüssen weniger Probleme, weil die weniger Strafe kosten und das unabhängig davon , wie man die Kreuzung quert, und das passt dann schon eher zu den “realen Schmerzen”, die ein Kreuzungsübergang auf einem Strassenbegleitenden Radweg kostet.

Aber vergiss das am besten gleich wieder, denn besser ist es allemal, wenn sich die Router der Karte anpassen statt umgekehrt. Die Karte sollte so gemalt werden, wie man sie am besten lesen kann.

Dieses “richtiger wäre” ist implizit drin in meinem Rad-Profil, er beachtet also access=destination einfach garnicht, also hier auch kein Problem.

Diese Lösung wäre dort m.E. sogar die topologisch und rechtlich etc. korrekte …

Je nach Schild:

  • leerer roter Kringel: vehicle
  • selbiger mit Auto und Motorrad drin: motor_vehicle

Zwei rechtliche Herangehensweisen:

  • Schilder gelten erst ab Aufstellungspunkt, das Schild steht vermutlich oft erst nach dem Radweg
  • Schilder sollen rechtwinklig zu der Fahrtrichtung ausgerichtet sein und rechts davon stehen
    Letzteres heißt, dass das Schild der Querstraße für Nutzer des Radweges gar nicht relevant ist, abfahren und im ersten Fall das Auffahren von der Hauptstraße aus also legal
    Ersteres ist relevant für die, die aus der Querstr. auf der anderen Seite auf den Radweg auffahren.

Warum nicht? Oft genug werden abbiegende Radfahrer von den Planern vergessen und Auffahrten sind die einzigen Möglichkeiten, rauf oder runter zu kommen …

Eben. Aber es gibt auch andere Fälle.
Wie werden aktuell bspw. unechte Einbahnstr. gemappt? Also rot-weiße-Einbahnstr.-“Spardose” oder obiger Kringel am einen Ende, am anderen Ende aber kein Schild, auch nicht das längliche blau-weiße Schild mit “Einbahnstr.” drauf. Man darf dort also reinfahren und unterwegs wenden, was man bei einer echten Einbahnstr. nicht darf. Das wurde “früher” oft so gemappt, dass nur ein kurzes Stück Str. am verbotenen Ende als Einbahnstr. taggt. Da ginge Deine Taktik also schief …

Ich stimme dir bei fast allen oben gesagten Sachen zu, habe es nur nicht besser gewusst bzw. es noch nicht abgeändert. Um mich nicht falsch zu verstehen, ich bin auch für das “korrekte” Mapping. Wollte nur auf solche Fehler hinweisen, da wahrscheinlich(?) kaum jemand drauf achtet. Bei Zufahrten zu Häusern sollten die ersten 2m bis zum Radweg öffentlich sein, also ohne service=driveway getaggt werden.

(Manchmal steht bei der Einfahrt einer unechten Einbahnstraße zur Verdeutlichung ein “Achtung-Schild” mit 2 Pfeilen hoch/runter.)

Unechte Einbahnstraßen werden normalerweise eingerichtet, um den (motorisierten) Durchgangsverkehr und den damit verbundenen Lärm zu unterbinden. Deshalb würde ich es nicht als besonders schlimm ansehen, wenn die Fahrradrouter einen dadurch leiten könnten (wenn man das will). Wie du schon sagtest, die Planer denken normalerweise weniger an Radfahrer.

Aber generell bin ich auch dafür, alles richtig zu Mappen, so dass sich die Router nicht verbiegen müssen! Die Frage ist halt nur, wie man die Mapper darauf hinweisen kann, darauf auch zu achten…