Radwegbeschilderung und das Ortschild

Moin!
Ich kenne mich nicht mehr aus. Ein straßenbegleitender Weg ist innerhalb einer geschl. Ortschaft als Gehweg + Radfahrer frei beschildert. Folge ich dem Weg, komme ich an einem Ortsschild vorbei und etwa 120 m weiter am nächsten, ich bin also zwischendurch ausserhalb geschlossener Ortschaften. Ist der Weg zwischen den beiden Ortsschilder für Radfahrer benutzungsflichtig oder gilt die Beschilderung DE:239,1022-10 weiter? Blau Lollis gibt es auf dem Stück nicht.
Hier ist der Weg: Way: 248872120 | OpenStreetMap
Dies sind die Ortsschilder: Node: ‪Gessel‬ (‪1571177768‬) | OpenStreetMap
Node: ‪Barrien‬ (‪1565278253‬) | OpenStreetMap

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Das Ortsschild hat da keine Einfluss.

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Ich verstehe die Frage nicht. Zusatzschild “Rad frei” löst doch keine Benutzungspflicht aus. Und “kein blauer Lolli nach dem Ortsschild” erst recht nicht. Es ist daher egal, ob inner- oder außerorts. Die Frage wäre - wenn schon - ob man außerorts weiterhin auf dem Fußweg mit dem Rad fahren darf?
Aber auch da, denke ich, dürfte die Antwort von ma-rt-in zutreffend sein.

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So ist es.
Die alte Beschilderung gilt über das Ortsschild hinweg.
Man könnte allenfalls diskutieren, pb es nach einer nachfolgenden Kreuzung noch ein straßenbegleitender Gehweg ist, wenn er dort deutlich abgesetzt wäre, oder dann evtl. ein eigenständiger Verkehrsweg mit dann anderen, neu herauszufindenden Regeln.

Am Ortsschild ändert sich allenfalls bei richtigen Radwegen durch das Ortsschild der Status für Mofas: Außerorts per Default zulässig (unabh. von der Benutzungspflicht für Radler), innerorts per Default nicht, es sei denn, es wäre jeweils durch Schilder abweichend geregelt. Bei “Gehweg, Schleichradler frei” ist das irrelevant, da müsste ein Extra-“Mofas frei” drunter, auch außerorts

Ich weiss nicht warum, aber ich dachte, dass begleitende Wege ausserhalb geschl. Ortschaften immer von Radlern benutzt werden müssen. Allerdings sind hier in der Gegend auch praktisch alle diese Wege mit VZ 240 beschildert, vielleicht kommt mein Verständnis daher.

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Sehr vereinfacht ausgedrückt:
Du darfst als Radfahrer nur dann nicht auf der Straße fahren, wenn ein entsprechender blauer Lolli steht. Und selbst dann gibt es Ausnahmen von dieser Regel …

siehe auch:

PS:
Die ganzen anderen Möglichkeiten zum Radfahrverbot habe ich hier absichtlich weggelassen, damit es nicht zu lang/kompliziert wird.