Mich macht nur das Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei stutzig, denn das ist im 240 nicht vorgesehen. Ich kann zwar nirgends lesen, dass das 240er vorrausschreibt, dass er max. x Meter neben der Straße da ist. Aber ein Fahrverbot mit “Radfahrer frei” bringt keine Radwegpflicht und somit ist das Schild in diesem Fall auch für mich nachvollziehbar (bei der Situation).
[Kenne aber nur die österreichische Rechtssprechung!]