Tja, wie ich schon in einem früheren Kommentar schrieb, finde ich die aktuelle Gesetzgebung etwas unglücklich. Ich habe auf Deine Nachfrage versucht, noch einmal im Internet mehr Klarheit zu bekommen.
Folgende Quellen habe ich gefunden:
- “Verkehrsrecht für Radfahrende” vom ADFC https://www.oberschleissheim.de/verkehrsrecht-fuer-radfahrer-stand-6-2018
- “Legales Radeln auf Gehwegen” vom Fachverband Fußverkehr Deutschland https://www.gehwege-frei.de/rechtliche-aspekte/gehweg-legal-radeln.html
In beiden Abhandlungen wird unterschieden zwischen einem mit Verkehrszeichen 239 (blaues Fußwegschild) und Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) und einem nicht beschilderten Gehweg mit Zusatzzeichen 1022-10. Erstere werden als Gehwege bezeichnet, auf denen ein Radfahrer nur in Schritttempo fahren dürfe, Letzteres wird quasi dem mit Verkehrszeichen 240 (blaues Schild kombinierter Fuß- und Radweg) gleichgestellt, nur eben ohne Benutzungspflicht für Radfahrer.
Daraus ergibt sich, dass ich ersteres mit bicycle=yes, letzteres mit bicycle=designated versehen würde.
Aber: Was ist, wenn es sich bei dem Fußweg um einen typischen Gehsteig handelt, also so einen 1,5m breiten Fußweg, der mit einem Bordstein von der Straßenfahrbahn abgetrennt ist. Solche innerörtlichen Gehsteige (oder auch Bürgersteig genannt) gelten ja als ausschließlicher Weg für Fußgänger auch ohne jegliche Beschilderung. Was ist, wenn ein solcher Weg mit dem Zusatzschild “Radfahrer frei” versehen wird?
Ist dieser Weg ziemlich breit und ist noch aus früheren Zeiten zu erkennen, dass eine Spur mit rotem Pflaster und eine mit grauem Pflaster versehen ist, könnte man daraus schließen, dass es sich eher um einen kombinierten Fuß- und Radweg handelt. Ist diese nicht vorhanden, tja, das ist dann die große Frage! Gibt es bei einmündenden Straßen aufgemalte Radfahrerfurten, dann sehe ich das als Indiz, dass es sich um einen “anderen Radweg” handelt.
Aber wenn das ganze eher wie ein stink normaler Gehsteig aussieht… wahrscheinlich würde ich sowas eher als sidewalk mit bicycle=yes eintragen.
Bei einem typischen straßenbegleitenden Weg außerorts, zwischen 1,5 und 2,5m breit, der neben einer Landstraße entlang führt, in der Regel durch einen Grünstreifen von dieser getrennt… bin ich entspannter. Das ist ja kein Gehsteig, wie man ihn innerorts kennt. Da würde ich sicher davon ausgehen, dass es sich um einen kombinierten Rad- und Fußweg handelt, auf dem man auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren darf, insofern wäre das für mich ein “anderer Radweg”