Radroute auf Gehweg+Radfahrer frei

Moin!
In letzter Zeit wurden in meiner Heimat innerorts diverse VZ 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) durch VZ 239 (Fußgänger) + “Radfahrer frei” Schilder ersetzt. Der adfc empfielt den Radfahrern, diese Wege zu meiden und die Fahrbahn zu benutzen. Sollten wir jetzt die vielen Rad-Routen, die über diese Wege führen, auch auf die Fahrbahn legen? Oder überlassen wir das dem Radler selbst? Auf dem Gehweg muss man ja, soweit ich weiss, völlig praxisferne Schrittgeschwindigkeit einhalten, das scheint hier aber niemand zu wissen, weder die Radler noch die Autofahrer, aber das ist eine andere Geschichte. Ich freue mich, dass ich jetzt auf der meist deutlich besseren Fahrbahn für KFZ fahren darf, ja sogar soll.
Edit: adfc Seite: Gehweg Radfahrer frei - sind keine Radwege!!! › Bürgersteig, Fußgänger, Fußweg, Gehweg, Radfahrer frei, Radweg, Z239

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“Nach eigenem Gusto” würde ich sagen …

Die Frage stellt sich ja vmtl. nur, wenn Seitenweg und Fahrbahn getrennt gemappt sind, also ein Stück voneinander entfernt sind, dann kann es sein, dass die Wegweisung so steht, dass sie eindeutig eins von beiden “bevorzugt” und sie vom anderen aus nicht so gut erkennbar ist, dann sollte man die Route da lassen, wo man die Wegweiser besser erkennt.

Die Seitenwege werden vmtl. oft weiter genutzt,.
Die Fahrbahn erspart evtl. Trennung in Hin- und Rückweg.
Die Fahrbahn ist oft fragmenitierter wegen Tempolimits und anderem.
Und ummappen ist Arbeit.
Mal ist die Fahrbahn Schei*e, mal der Seitenweg, mal beides, ggfs. nimmt man dann das weniger beschei…dene …

wir bilden hier nur “ganz dumm” die Realität ab, und zwar 1:1, dh, wenn die gesetzlich relevante Beschilderung geändert wird, sind auch die Tags der Wege entsprechend der gesetzlichen (!) Regelungen anzupassen. Was hingegen eine Aussagen reiner Lobbyorganisation wie des adfc betritfft: ist schlicht ohne Belang. Ich stosse auch oft auf “tracks” die offensichtlich absichtlich falsch als “cycleway” getaggt werden. OSM ist keine Radfahrerlobby-Organsisation, man möge sich eigener Prävalenzen hier strikt enthalten.

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Um mal auf den Punkt zu kommen:
Wenn vorher der kombinierte Fuß/Radweg Teil der Rad-Route war, und der nun ein 239+frei wurde, dann ändert sich nichts in der Relation.
Wenn die Rad-Route offiziell geändert wurde, sodass sie jetzt über die Straße geht, dann ändere die Relation.

Letztendlich zählt nur, wie es vor Ort markiert ist.

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@Andreas_König , die Frage bezieht sich auf Radrouten, die auf korrekt gemappten Wegen verlaufen, nicht auf das Mappen der Änderung von gemeinsam genutzem Rad- und Fußweg zu Fußweg, Rad frei.

Ich sehe die durchzuführenden Änderungen an den Routen so wie @MitteloberrheinischerWaldameisenschreck und würde mich wahrscheinlich wie @GerdP freuen, dass ich die Fahrbahn benutzen darf. Eine Radroute sollte nur in nicht zu vermeidenden Ausnahmen über einen Fußweg, Rad frei oder durch eine Fußgängerzone, Rad frei führen.

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egal, es ist 1:1 zu mappen was lt. STVO aus der Beschilderung resultiert.

Hei,

also ich für mich lege Themenradrouten immer auf separat erfasste, straßenbegleitende Wege, wenn sie mindestens Zeichen 239 + 1022-10 haben. Ich habe in meinem Umfeld einen Anschnitt, da ist in einer Richtung Zeichen 240 und in anderer Richtung Zeichen 239 + 1022-10. Da sind es nur bauliche Probleme, daß nicht Zeichen 240 auf beiden Seiten steht. Im übrigen ist dann auch Zeichen 239 + 1022-10 explizit vor den Überwegen am angrenzenden Kreisel ausgeschildert, nebst der üblichen, sonstigen Radwegbeschilderung grün, auf weißem Grund…

Meine persönliche Erfahrung ist, daß diese Strecken entsprechend ausgebaut sind und es vor allem für den Radfahrer besser ist, diese begleitenden Wege zu benutzen, als einen Vorschlag über die begleitende Hauptstraße zu bekommen…

Sven

Radrouten haben nichts mit der STVO zu tun, die werden von Tourismusverbänden oder sonst wem erstellt und ausgeschildert. Die Routen ändern sich ja nicht, nur weil die Gemeinde neue Schilder aufstellt. Es muss sich jemand bei der entsprechenden Organisation melden und sagen: Der Weg, den ihr da ausgeschildert habt, darf/soll so nicht befahren werden. Dann wird geklärt, ob die Straßenschilder oder die Routenschilder geändert werden. Kann gerne mal Jahre dauern. Ich bin jedenfalls ziemlich sicher, dass die gerade erst vor ein-zwei Jahren neu aufgestellten Knotenpunkt-Schilder nicht alle verlegt werden.
Ich habe die Frage gestellt, weil ich ein Problem für Router sehe, wenn Routen nur auf dem langsamen Gehweg verlaufen. Für den Router dürfte es recht schwierig sein, die OSM Daten richtig zu interpretieren und für die Zeitberechnung die schnellere Straße zu verwenden. Zur Zeit dürfte das kein Router können, aber vielleicht ignorieren die auch einfach die Schrittgeschwindigkeit und setzen plausiblere Werte an.

Ich glaube nicht, dass derzeit irgendein Router für

highway=footway
bicycle=yes

Schrittgeschwindigkeit annimmt. Ich würde immer maxspeed:bicycle=walk ergänzen. Und selbst da wäre ich mir nicht sicher, ob das derzeit ein Router korrekt auswertet.

Aber was hat das jetzt genau mit einer Rad-Route zu tun? Machst Du Dir Sorgen, dass die zu erwartende Dauer der Radtour inkorrekt berechnet wird? Ich meine … wenn man der Rad-Route folgen möchte, dann muss der Router ja keine Route berechnen, die ist ja schon durch die Relation vorgegeben. Oder versteh ich Dich falsch?

Diese touristischen Radroutenausschilderungen orientieren sich aber (zu mindestens hier) an den STVO-verkehrsrechtlichen Ausschilderungen… Erst mit Benutzung z.B. von Wegen mit Zeichen 239 + 1022-10 hat man hier am ehesten Chance, diese touristischen Radwegebeschilderungen zu sehen… Dass ist meine Erfahrung und auch die Krux an der Sache…

Sven

brouter z.B. bevorzugt im Profil Trecking Wege, die zu Radrouten gehören. Ich habe mir das nicht im Detail überlegt, aber es könnte doch passieren, das die Gewichtung von Alternativen da total daneben geht. Ein anderes Problem wäre die Analyse der Strecke. Ich stutze immer, wenn ich da eine größere Strecke hw=footway sehe, weil das für mich erst mal Schieben bedeutet.

Die Route wird zu einem Zeitpunkt X ausgeschildert. Vielleicht ist sie zu dem Zeitpunkt komplett konform mit der STVO, aber wenn dann eben neue Verkehrsschilder aufgestellt werden, die das Befahren der Route verbieten, dann kann es sehr lang dauern, bis die Routen-Schilder neu aufgestellt werden. Ich kenne aber auch diverse Beispeile für Routen, die über Straßen verlaufen, die seit ewigen Zeiten per VZ 250 auch für Radfahrer gesperrt sind. Ich habe die entsprechenden Stellen im Frühling der Stadt gemeldet, es wurde mir bestätigt, dass dort “Radfahrer frei” oder ähnliches fehlt, aber passiert ist noch nichts. Ich wurde um Geduld gebeten.

:bicycle kann man sich sparen, gilt für alle, die da drauf fahren.

Das Routing-Argument spräche in der Tat für die Fahrbahn, wenn man die Wegweisung dort sieht

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Argh, hast Recht :laughing:

Fun fact: hier in Niedersachsen gilt nicht grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit auf Fußwegen. Ich bin mir auch sicher, dass nirgendwo jemand Probleme bekäme, weil er auf einem menschenleeren Fußweg vorsichtige 10 km/h statt Schritt fährt. Aber taggen würd’ ich’s trotzdem so.

Wenn die offizielle Radroute über den Fußweg geht, tut sie das nun mal. Aber niemand verbietet Dir, dennoch auf der parallelen Fahrbahn zu fahren, wenn Du das für besser hältst. Da muss man jetzt doch nicht die Radroute ändern. Ich kenne auch Radfahrer, die nur Radrouten nehmen würden, die eben nicht über die Straße führen. Fazit: Es jibt sone und solche, und dann jibt es noch janz andre. Weißt schon. In diesem Sinne …

Die niederen Sachsen referieren einen alten Stand …
“Schritt bei Bedarf” stand eine Weile in der StVO, wurde aber auf “immer Schritt” zurück geändert, Details siehe auch in der Begründung in der Novelle von 2009 (Schilderwaldnovelle, ich nenne sie lieber erste Zitierfehlernovelle :wink: ) bzw. in deren “zeitnahen” Reparatur 2013.

Ichsachja: Wenn die Wegweisung eindeutig auf den Gehweg weist, dort lassen. Aber oft weist der Weiser nur in die Straße ohne eindeutige Zuordbarkeit, dann kann man’s machen wie man mag …

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Ich sehe auch erst mal keinen akuten Handlungsbedarf. Werde aber bei meiner nächsten Radreiseplanung verstärkt drauf achten. Und nächste Woche mal bei der Stadt nachfragen, was die sich von den neuen Schildern versprechen.

Liest sich für mich eher so wie ein gutes Beispiel, warum man straßenbegleitende Wege nicht separat erfassen sollte :smiley:

VZ 239 (Fußgänger) + “Radfahrer frei” Schilder ist ja gerade das Problem, dass es dem Gesetzgeber egal ist, wo man Rad fährt. Vorher musste der Radfahrer auf den Radweg, also war es naheliegend auch die Radwegrelation auf diesen Weg zu legen. Mit der neuen Beschilderung kommt es vermutlich auf das Gusto des Mappers an… :wink:

Evtl. als Ansporn nehmen und den straßenbegleiteten Weg zu eliminieren…dann stellt sich das Problem nicht mehr. :joy:

Das Getrenntmapping hängt an gewissen Kriterien, die auch bei “Gehweg, Schleichradler frei” erfüllt sein können. ganz davon abgesehen, dass man einiges so präziser darstellen kann.

27 posts were split to a new topic: Aufhebung von Radwegbenutzungspflichten

Hallo,

bittet achtet darauf, dass ihr nicht zu sehr vom Thema abschweift. Die Ursprungsfrage war, ob bei der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht (diese besteht bei Zeichen 237, 240 und 241) die Radroute auf die Fahrbahn umgelegt werden solle. Sinn, Zweck und Nachvollziehbarkeit einer Benutzungspflichtsaufhebung sind hier off-topic. Ich könnte euch einen Vortrag über das Thema halten, verzichte aber aus o.g. Gründen darüber.

Es kann sein, dass ich oder einer meiner Moderator-Kollegen diesen Thread aufteilt.

Viele Grüße

Michael als Moderator