Ich lebe im Westerwaldkreis und bin sozusagen ein Mapping-Nachbar von Pajopath. Im Laufe der Jahre habe ich hier einige hundert Kilometer Feld- und Waldwege erforscht und kann nur zustimmen, dass die 250er-Beschilderung willkürlich ist. Oft stehen sie nur in eine Richtung. Manchmal darf man laut Beschilderung mit dem Rad offiziell in die eine, nicht aber in die Gegenrichtung fahren. Ich habe auch schon erlebt, wie ein verrostetes 250er durch ein nagelneues 260er ersetzt wurde, welches kurz darauf dem Vandalismus zum Opfer fiel und wieder durch ein nagelneues 250er ersetzt wurde.
Ich habe diese Schilder beim Mapping wegen der Willkür bisher ignoriert, komme aber aufgrund der Diskussion zum Schluss, dass ich sie zukünftig zumindest mappen sollte, weil sie “on the ground” existieren. Im Moment neige ich aber dazu, auch weiterhin keine von diesen Schildern ableitbaren Beschränkungen (für den Radverkehr) zu mappen. Die Rechtslage scheint dafür schlicht zu komplex und widersprüchlich zu sein, um sie in OSM abzubilden, und bicycle=depends_on_the_judge hilft auch niemandem.
Um aus der Praxis zu sprechen. Ich wohne neben diesem Meisterwerk des Surrealismus:

… und freue mich über die vielen dutzend Radausflügler, die den Weg an sonnigen Wochenendtagen ganz unbeschwert genießen. Begegnet man auf so einem “verbotenen” Weg mal dem Förster, so ist auch ihm das gleichgültig. Auch das sehe ich als Teil der “on the ground”-Realität, die mich darin bestärkt, hier keine Beschränkungen für den Radverkehr zu mappen.
Diese Schilder alle prüfen zu lassen, käme einem Denial-of-Service-Angriff auf die Verbandsgemeinden gleich 