Gerade gestern bin ich an einem besonders krassen Beispiel vorbeigekommen:

Dort steht rechts Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und links der offizielle Wegweiser des NRW-Radwege-Beschilderung (Wegweiser mit roter Schrift auf weißem Grund). Das ist also nicht nur eine touristische Radroute, sondern ein Teil des Radwegenetzes, mit dem parallel zur normalen Straßenbeschilderung (schwarz auf gelben Grund) Radfahrer von Ort zu Ort geleitet werden

Dazu kommt, dass dieser asphaltierte Waldweg die einzig mögliche (und mehrere hundert Meter lange Zufahrt zum ehemaligen Forsthaus Externsteine ist, das als Wohnhaus vermietet ist. Es handelt sich bei dem asphaltierten Waldweg auch nicht um einen privaten Forstweg.

Klar könnte ich jetzt versuchen, eine Änderung der Beschilderung durch eine Behörde zu erwirken, habe aber dazu ehrlich gesagt weder Zeit noch Lust. Ich habe an der Stelle tatsächlich bereits vor Jahren einfach so getan, als hinge unter dem Schild noch ein passendes Zusatzschild, dass Anliegern und Radfahrern die Durchfahrt erlaubt.

Letztlich fühle ich mich nicht dafür verantwortlich, wenn eine zuständige Behörder nicht auf eine rechtlich passende Beschilderung achtet. Und ganz offensichtlich stört das weder die Anwohner im Forsthaus Externsteine, noch irgendwelche Wanderer, noch forstwirtschaftliche Fahrzeuge. All diese nutzen diesen Abschnitt und ignorieren somit das Schild 250 - und das ganz sicher nicht, weil ich das anders in OSM eingetragen habe.