https://openjur.de/u/293213.html ?

Bitte sowas immer exakt angeben, damit alle wissen, worauf genau du dich beziehst!

Das Urteil aus Köln könnte im Detail interessant sein, ist aber leider nicht verfügbar.

Im Urteil aus Frankfurt ging es nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um Verkehrssicherungspflicht. Vermutlich war jener Weg auch nicht als Fahrradroute beschildert, sonst hätte es sicher im Urteil gestanden.
Ich lese da raus, dass man dort nicht Radfahren darf, es aber geduldet wird. Woraus sich die Duldung ergibt, wird nicht erläutert (siehe vielleicht Urteil Köln).

In diesem Thread geht es aber um verbotene Radwege mit Wegweiser. Ich gehe davon aus (persönliche Meinung; man bräuchte mehr Urteile), dass die Nutzung mit Fahrrädern geduldet wird und hier aufgrund der Wegweiser sogar eine weitgehende Verkehrssicherungspflicht besteht.

Es spricht schon was dafür, hier permissive zu taggen. Andererseits steht hier aber ein 250er, was darauf hindeutet, dass es eben nicht geduldet ist.

Das OSM-“permissive” passt in meinen Augen besser bei unbefriedeten Privatgrundstücken ohne Beschilderung.

tl;dr: Nichts genaues weiß man nicht.

Könnt ihr die Beschilderung bitte offiziell ändern lassen? Vielleicht ne Kombination aus Zeichen 260 (KFZ-Verbot), 1026-36 (Landwirtschaftlich frei), ggfs. 112 (unebene Fahrbahn).