… auf Neuverbescheidung, so der Fachterminus.
Andere Meinung: OLG Jena zu Wegweisern, die auf verbotene Flächen weisen …
Das gilt eigentlich für alle Bundesländer, dass die Möglichkeiten, Radverkehr auf normalen Wald- und auch Feldwegen einzuschränken, nahe Null gehen, spezielle Naturschutzflächen mal ausgenommen.
… empfiehlt sich eh zumeist bei Wirtschaftswegen …
Der erste Satz könnte zutreffen …
Beim zweiten Satz ist es erfahrungsgemäß zumeist Unkenntnis oder Ignoranz der Behörden ggü. Radverkehrsrecht etc. Richtige Verkehrsjuristen arbeiten auf solchen Verwaltungsstellen wohl eher selten …
Auch der dürfte eigentlich auch nix ohne Genehmigung in die Landschaft pflanzen …
Wenn Fahrradvereine unterwegs an Schildern schraubend “erwischt” werden, muss das auch nix heißen. Der hiesige ADFC ist bspw. offiziell von der Stadt beauftragt, die Radwegweisung der Stadt zu überprüfen.