Richter müssen diese auch interpretieren. Welche Bedeutung haben die Wörter die dort stehen? Warum wurde die Verordnung erlassen? Was steht in der Begründung zur Verordnung? Gibt es andere Urteile zu dem Thema? Was steht in der Fachliteratur?

https://www.duden.de/rechtschreibung/anzeigen

“Anzeigen” hat viele Bedeutungen. Woran du denkst passt eher zu 3. Woran der Gesetzgeber gedacht hat passt eher zu 2b.

Ja, zum Beispiel den Kommentar zur Verordnung, siehe einen meiner vorigen Posts.
Dort steht wörtlich drin:

Man darf hieraus den Umkehrschluss bilden, dass Mobiltelefone ohne installierte Blitzer-App nicht von der Verordnung betroffen sind.

Mobiltelefone können offenkundig genutzt werden, um vor Blitzern zu warnen. Aber trotzdem sind sie generell erlaubt, weil die entsprechende Funktion erst nachinstalliert werden muss. Zum Beispiel, indem eine Blitzer-App installiert wird.
Webbrowser können offenkundig genutzt werden, um vor Blitzern zu warnen. Aber trotzdem sind sie generell erlaubt, weil die entsprechende Funktion erst nachinstalliert werden muss. Zum Beispiel indem eine Blitzer-Webseite geöffnet wird. Erst dann fungiert der Webbrowser als Blitzer-App.