Wulf4096
(Wulf4096)
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Die Änderung fügt die fetten Wörter ein. Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html bzw. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/entwurf-StVO-Novelle.pdf?__blob=publicationFile
Computer (also auch Smartphones) sind technische Geräte, die sich universell einsetzen lassen, man kann sie für vieles verwenden. Wenn man den Paragraphen genau nimmt, muss man künftig den Akku aus seinem Smartphone nehmen.
Geht also nichts ohne den Kommentar dazu:
Man darf also weiterhin die Blitzer in OSM eintragen. Es dürfen auch Apps programmiert und installiert werden, die vor Blitzern warnen. Aber man darf mit so einem Smartphone dann kein Fahrzeug mehr nutzen. Smartphones ohne so eine App dürfen mitgeführt werden.
Rechtliche Grauzonen:
- Eine App die eine Karte anzeigt auf der auch Blitzer erkennbar sind, aber die Information nicht weiter nutzt. Ich denke das ist in Ordnung.
- Darf der Beifahrer (der führt das Fahrzeug nicht!) eine Blitzer-App nutzen? Ich denke hier greift der Paragraph auch.